a) Weist ein Zeichen Ähnlichkeiten mit einer bekannten oder gar berühmten Marke auf, kann das Publikum wegen der Annäherung an die bekannte Marke zu dem Schluss gelangen, zwischen den Unternehmen, die die Zeichen nutzten, lägen wirtschaftliche oder organisatorische Verbindungen vor.
b) Eine Beeinträchtigung der Unterscheidungskraft im Sinne von Art. 9 Abs. 1 Satz 2 Buchst. c GMV kann bereits vorliegen, wenn die Werbung dem Publi-kum suggeriert, dass zwischen dem Werbenden und dem Markeninhaber ei-ne wirtschaftliche Verbindung besteht.
c) Der Bekanntheitsschutz einer Marke nach Art. 9 Abs. 1 Satz 2 Buchst. c GMV kommt nur in dem Gebiet der Europäischen Union in Betracht, in dem die Gemeinschaftsmarke die Voraussetzungen der Bekanntheit erfüllt.
Links zu den Markenämter weltweit nach Kontinenten
Links zu den Markenämter weltweit nach Kontinenten
Europa
- Andorra (AD)
- Belgien (BE)
- Belarus/Weißrussland, Republik (BY)
- Bulgarien (BG)
- Dänemark (DK)
- Deutschland (DE)
- Estland (EE)
- Finnland (FI)
- Frankreich (FR)
- Griechenland (GR)
- Irland (IE)
- Island (IS)
- Italien (IT)
- Kroatien (HR)
- Lettland (LV)
- Litauen (LT)
- Luxemburg (LU)
- Mazedonien, ehemalige jugoslawische Republik (MK)
- Moldau, Republik (MD)
„Links zu den Markenämter weltweit nach Kontinenten“ weiterlesen
Markengebühren des DPMA im Überblick (Anmeldegebühr, Klassengebühr, Verlängerungsgebühr, Widerspruchsgebühr)
Gebührenart | Euro |
---|---|
Anmeldegebühr (einschließlich der Klassengebühr bis zu drei Klassen) | 300,00 Euro |
Anmeldegebühr bei elektronischer Anmeldung (einschließlich der Klassengebühr bis zu drei Klassen) | 290,00 Euro |
Klassengebühr bei Anmeldung (für jede Klasse ab der vierten Klasse) | 100,00 Euro |
Beschleunigte Prüfung der Anmeldung | 200,00 Euro |
Verlängerungsgebühr (einschließlich der Klassengebühr bis zu drei Klassen) | 750,00 Euro |
Klassengebühr bei Verlängerung (für jede Klasse ab der vierten Klasse) | 260,00 Euro |
Widerspruchsgebühr | 120,00 Euro |
Löschungsgebühr wegen Nichtigkeit aufgrund absoluter Schutzhindernisse | 300,00 Euro |
Löschungsgebühr wegen Verfalls | 100,00 Euro |
Rückerstattungsgebühr | 10,00 Euro |
Die Anmeldegebühr beinhaltet die Gebühr für drei Waren- oder Dienstleistungsklassen. Für jede weitere Klasse ist die Klassengebühr zu zahlen. Die Anmeldegebühr und eventuelle Klassengebühren sind Antragsgebühren, die mit der Antragstellung und Zahlung (unabhängig vom Ausgang des Markeneintragungsverfahrens) verfallen. Das heißt, die Antragsgebühren können z.B. bei Rücknahme der Markenanmeldung nicht zurückgezahlt werden. Eine Rückzahlung von Gebühren erfolgt lediglich bei Zahlung ohne Rechtsgrund. Bitte beachten Sie, dass hier eine Erstattungsgebühr in Höhe von 10,00 Euro einbehalten wird. Falls für Sie eine schnellere Bearbeitung Ihrer Anmeldung von Interesse ist, können Sie einen Beschleunigungsantrag stellen. Die Beschleunigungsgebühr beträgt 200,00 Euro. Der Schutz einer Marke gilt zunächst für 10 Jahre. Durch Zahlung der Verlängerungsgebühr können Sie die Schutzdauer um jeweils weitere zehn Jahre verlängern. |
Die amtlichen Gebühren in Markensachen, Markenanmeldegebühr, Verlängerungsgebühr, Löschungsgebühr
Gebührenart | Euro |
---|---|
Anmeldegebühr (einschließlich der Klassengebühr bis zu drei Klassen) | 300,00 Euro |
Anmeldegebühr bei elektronischer Anmeldung (einschließlich der Klassengebühr bis zu drei Klassen) | 290,00 Euro |
Klassengebühr bei Anmeldung (für jede Klasse ab der vierten Klasse) | 100,00 Euro |
Beschleunigte Prüfung der Anmeldung | 200,00 Euro |
Verlängerungsgebühr (einschließlich der Klassengebühr bis zu drei Klassen) | 750,00 Euro |
Klassengebühr bei Verlängerung (für jede Klasse ab der vierten Klasse) | 260,00 Euro |
Widerspruchsgebühr | 120,00 Euro |
Löschungsgebühr wegen Nichtigkeit aufgrund absoluter Schutzhindernisse | 300,00 Euro |
Löschungsgebühr wegen Verfalls | 100,00 Euro |
Rückerstattungsgebühr | 10,00 Euro |
„Die amtlichen Gebühren in Markensachen, Markenanmeldegebühr, Verlängerungsgebühr, Löschungsgebühr“ weiterlesen |