Merci-Schokoladenriegel nicht als 3D-Marke schutzfähig

Der als dreidimensionale Marke angemeldete Warenform des Merci-Riegels fehlt in Bezug auf die beanspruchten Waren jegliche Unterscheidungskraft (§ 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG). Dieses Schutzhindernis ist auch nicht durch Verkehrsdurchsetzung i.S.d. § 8 Abs. 3 MarkenG überwunden worden.