Berücksichtigung der Klassenziffer bei den eingereichten Waren- und Dienstleistungsverzeichnissen ab 1.1.2011

Praxisänderung der Markenabteilung ab 1. Januar 2011 Seit Einführung der Gruppierungspflicht im Juni 2004 sind bei einer Markenanmeldung die Waren und Dienstleistungen nach Klassen geordnet in der Reihenfolge der Klasseneinteilung der Nizzaer Klassifikation anzugeben. Die angegebene Klasse ist damit Bestandteil des Waren- und Dienstleistungsverzeichnisses und für den Schutzbereich der beanspruchten Waren und Dienstleistungen sowie für …