Als Bildmarken gelten grafische Wortmarken, Wort-/Bildmarken, Bildmarken als solche oder farbige Marken, § 8 MarkenV

§ 8 Bildmarken (1) Wenn der Anmelder angibt, dass die Marke in der von ihm gewählten grafischen Wiedergabe einer Wortmarke im Sinne des § 7, als zweidimensionale Wort-Bild-Marke, Bildmarke oder in Farbe eingetragen werden soll, so sind der Anmeldung zwei übereinstimmende zweidimensionale grafische Wiedergaben der Marke beizufügen. Wenn die Marke in Farbe eingetragen werden soll, …