Ein Lizenznehmer darf zu seinen Gunsten lizensierte Marken auch dann weiternutzen darf, wenn bei Insolvenz seines Lizenzgebers dessen Insolvenzverwalter die Erfüllung des Markenlizenzvertrages nach § 365 (a) des U.S. Bankruptcy Code ablehnt (Rejection)

Nach einer Pressemitteilung des GTAI: Der United States Court of Appeals for the Seventh Circuit hat kürzlich in dem Fall Sunbeam Products, Inc. v. Chicago American Manufacturing, LLC entschieden, dass ein Lizenznehmer zu seinen Gunsten lizensierte Marken auch dann weiternutzen darf, wenn bei Insolvenz seines Lizenzgebers dessen Insolvenzverwalter die Erfüllung des Markenlizenzvertrages nach § 365 …