Kein Markenschutz kraft Benutzung für beschreibende Firmenbezeichnungen

a) Solange die nicht abgekürzte Firmenbezeichnung verwendet wird und ge-schützt ist, kann der Prüfung, ob sich einer ihrer Bestandteile als Schlag-wort eignet, nicht allein eine daneben in Gebrauch genommene abgekürz-te Firmenbezeichnung zugrunde gelegt werden. b) Werden Bestandteile einer Firma sowohl für sich betrachtet als auch in ihrer Verbindung vom Verkehr als beschreibende Sachbezeichnung ver-standen, so …