Google Maps, Google Local, Google Places oder Google+ Eintrag rechtfertigt keine Beweislastumkehr, dass der Verletzer seine Unschuld beweisen müsse

Der Schutzrechtsinhaber muss bei einer angeblichen Markenverletzung durch einen solchen Eintrag beweisen, dass dieser vom Unternehmen stammt. OLG Düsseldorf, Urt. v. 15.01.13, I-20 U 190/11 – Google Places/ Google Local/ Google+ In dem Rechtsstreit […] hat der 20. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Düsseldorf auf die mündliche Verhandlung vom 6. November 2012 durch den Vorsitzenden Richter am …