Als Marke angemeldeted Wortzeichen „Deutschlands schönste Seiten“ für Druckschriften schutzunfähig

Ist eine Wortfolge (hier: Deutschlands schönste Seiten) für die Ware „Druc kschriften“ inhaltsbeschreibend und nicht unterscheidungskräftig, wird dies im Regelfall auch für die Dienstleistungen gelten, die sich auf die Veröffentlichung und Herausgabe von Druckschriften beziehen. Eine Ausnahme kommt alle rdings für die fraglichen Dienstleistungen in Betracht, wenn die Wortfolge sich nur zur Beschreibung eines eng …