Die Anmeldung von Kollektivmarken erfordert eine gesonderte Erklärung. Fehlt jene Kollektivmarkenerklärung wird die Markenanmeldung als „normale“ Anmeldung fortgeführt.

§ 4 Anmeldung von Kollektivmarken

Falls die Eintragung als Kollektivmarke beantragt wird,muss eine entsprechende Erklärung abgegeben werden.

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