Markenrecherche: Identitäts- und Ähnlichkeitsrecherche

Bevor Sie einen Namen anmelden oder ein Produkt auf den Markt bringen, sollten Sie wissen, ob ältere Rechte im Weg stehen. Denn weder das DPMA noch das EUIPO prüfen bei der Anmeldung, ob es bereits verwechselbare Marken gibt. Eine fundierte Markenrecherche ist deshalb die wichtigste Versicherung gegen Widersprüche, Abmahnungen und teure Umbenennungen.

Warum recherchieren, wenn das Amt doch prüft?

Die Ämter prüfen nur absolute Schutzhindernisse, also ob ein Zeichen überhaupt als Marke taugt. Ob Ihr Zeichen mit einer älteren Marke kollidiert (relative Schutzhindernisse, § 9 MarkenG), müssen deren Inhaber selbst geltend machen: per Widerspruch, Nichtigkeitsantrag oder Verletzungsklage. Eine eingetragene Marke ist also kein Beleg dafür, dass Sie den Namen gefahrlos benutzen dürfen. Gerade nach der Markteinführung werden Konflikte teuer: Verpackungen, Domains, Werbematerial und Online-Listings müssen dann womöglich kurzfristig geändert werden.

Identitätsrecherche

Die Identitätsrecherche sucht nach Marken, die mit Ihrem Zeichen identisch oder nahezu identisch sind, in den relevanten Klassen und Schutzgebieten. Sie ist schnell und kostengünstig und eignet sich als erster Filter: Findet sich schon hier eine ältere identische Marke für gleiche Waren, ist der Name meist „verbrannt“. Ein negatives Ergebnis heißt aber nicht, dass der Weg frei ist, denn die meisten Konflikte entstehen bei ähnlichen, nicht identischen Zeichen.

Ähnlichkeitsrecherche

Die Ähnlichkeitsrecherche erfasst auch klanglich, schriftbildlich und begrifflich ähnliche Zeichen: andere Schreibweisen, Lautverwandtschaften, Übersetzungen, Zusätze und Weglassungen. Aus „Lumina“ werden so etwa „Lumena“, „Loomina“ oder „Lumin“. Die Recherche umfasst neben identischen auch ähnliche Waren und Dienstleistungen, denn Verwechslungsgefahr (§ 9 Abs. 1 Nr. 2, § 14 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG) ergibt sich aus dem Zusammenspiel von Zeichenähnlichkeit, Warenähnlichkeit und Kennzeichnungskraft der älteren Marke.

Entscheidend ist die Auswertung: Eine Trefferliste mit hundert Einträgen hilft niemandem. Wir bewerten jeden relevanten Treffer (Zeichen, Waren, Inhaber, Alter, Benutzungslage) und geben Ihnen eine klare Risikoeinschätzung mit Handlungsempfehlung.

Welche Register und Quellen werden geprüft?

  • Deutsche Marken (DPMAregister)
  • Unionsmarken (EUIPO, eSearch plus)
  • Internationale Registrierungen mit Schutz für Deutschland oder die EU (WIPO)
  • Je nach Zielmarkt: nationale Register weiterer Länder, etwa über TMview
  • Unternehmenskennzeichen (Handelsregister), Domains und Werktitel, denn auch nicht eingetragene Rechte können entgegenstehen (§ 5 MarkenG), siehe Firmenname, Domain und Werktitel

So läuft eine Recherche bei uns ab

  1. Briefing: Sie nennen uns das Zeichen (ggf. mit Logo), die geplanten Produkte oder Dienstleistungen und die Zielmärkte.
  2. Erst-Check: Wir prüfen die Schutzfähigkeit und führen eine Identitätsrecherche durch. Ist der Name schon hier problematisch, sparen Sie sich den weiteren Aufwand.
  3. Ähnlichkeitsrecherche: Systematische Suche in den Registern für die relevanten Klassen und Länder.
  4. Bewertung: Sie erhalten eine verständliche Auswertung der relevanten Treffer mit Ampelbewertung.
  5. Empfehlung: Anmelden, Verzeichnis anpassen, Abgrenzung mit dem Inhaber suchen (Abgrenzungsvereinbarung), ältere Marke auf Nichtbenutzung prüfen (Löschung wegen Verfalls) oder einen neuen Namen wählen.

Eigene Recherche im Register

Eine erste eigene Suche in DPMAregister, eSearch plus oder TMview und in einer Suchmaschine ist sinnvoll und kostet nichts. Sie ersetzt aber keine Ähnlichkeitsrecherche: Die Register suchen standardmäßig nach Zeichenfolgen, nicht nach Klang oder Bedeutung, und die rechtliche Bewertung der Verwechslungsgefahr erfordert Erfahrung mit der Spruchpraxis der Ämter und Gerichte. Unser Markencheck gibt Ihnen Hinweise für die eigene Vorprüfung.

Grenzen einer Recherche

Keine Recherche bietet absolute Sicherheit. Jüngste Anmeldungen sind unter Umständen noch nicht in den Datenbanken sichtbar, nicht eingetragene Rechte lassen sich nur eingeschränkt finden, und die Beurteilung der Verwechslungsgefahr bleibt eine Prognose. Eine professionelle Recherche reduziert das Risiko aber erheblich und dokumentiert, dass Sie sorgfältig vorgegangen sind. Nach der Anmeldung schließt eine Markenüberwachung die Lücke für die Zukunft.

Wie wird Verwechslungsgefahr bewertet?

Bei der Auswertung kommt es auf den Gesamteindruck der Zeichen an, wie ihn ein durchschnittlich informierter Verbraucher wahrnimmt. Er sieht die Marken selten nebeneinander, sondern verlässt sich auf ein undeutliches Erinnerungsbild. Deshalb können schon kleine Übereinstimmungen am Wortanfang, im Klang oder in der Bedeutung genügen. Umgekehrt treten beschreibende oder branchenübliche Bestandteile in den Hintergrund: Wer „Lumina Software“ anmelden will, muss sich vor allem mit älteren „Lumina“-Zeichen auseinandersetzen, kaum mit anderen „Software“-Marken.

Ebenso wichtig ist der Abgleich der Waren und Dienstleistungen. Eine ältere Marke für Kosmetik steht einer neuen Marke für Parfüm deutlich näher als einer Marke für Maschinenbau. Zu prüfen ist außerdem, wie stark die ältere Marke ist: Bekannte Marken haben einen weiten Schutzbereich, Marken mit beschreibendem Anklang einen engen.

Das Ergebnis: eine klare Ampel

BewertungBedeutungTypische Empfehlung
Grünkeine relevanten älteren Rechte gefundenAnmeldung und Benutzung mit überschaubarem Restrisiko
Gelbähnliche Zeichen in benachbarten Bereichen oder schwache ältere MarkenVerzeichnis anpassen, Benutzungslage der älteren Marke prüfen, ggf. Kontakt zum Inhaber
Rotidentische oder sehr ähnliche Marke für gleiche WarenNamen ändern oder ältere Marke angreifen bzw. Einigung suchen

Logos und Bildmarken recherchieren

Für reine Bildzeichen gibt es keine Buchstabenfolge, nach der gesucht werden könnte. Die Ämter ordnen Bildbestandteile deshalb nach der Wiener Klassifikation in Kategorien ein (zum Beispiel Tiere, Sterne, geometrische Formen). Eine Bildrecherche sucht in diesen Kategorien und vergleicht die Treffer visuell; zusätzlich können Bildsuchfunktionen der Register helfen. Besteht ein Logo aus Wort und Bild, steht in der Praxis meist der Wortbestandteil im Vordergrund, weil Verbraucher Marken in der Regel über ihren Namen benennen.

Recherche vor Gründung, Rebranding und Produktlaunch

  • Gründung: Der Firmenname sollte nicht nur ins Handelsregister passen, sondern auch markenrechtlich frei sein.
  • Rebranding: Vor der Beauftragung von Agentur, Webdesign und Druck lohnt sich eine Recherche zu den zwei oder drei Favoriten.
  • Produktnamen: Auch Untermarken und Produktlinien können ältere Rechte verletzen, gerade im Online-Handel, wo Wettbewerber Listings aufmerksam beobachten.
  • Expansion ins Ausland: Vor dem Markteintritt sollten die Register der Zielländer geprüft werden, bevor über eine IR-Marke oder EU-Marke entschieden wird.

Auf Grundlage des Ergebnisses übernehmen wir auf Wunsch direkt die Markenanmeldung mit passendem Waren- und Dienstleistungsverzeichnis.

Häufige Fragen zur Markenrecherche

Wann sollte ich recherchieren?

So früh wie möglich, idealerweise bevor Sie Logo, Domain und Verpackung gestalten lassen und in jedem Fall vor der Anmeldung.

Reicht eine Recherche für Deutschland?

Nur wenn Sie ausschließlich in Deutschland tätig sind. Unionsmarken und internationale Registrierungen mit EU-Benennung gelten auch in Deutschland und müssen deshalb immer mitgeprüft werden.

Was passiert, wenn die Recherche eine ähnliche Marke findet?

Das bedeutet nicht automatisch das Aus. Oft lässt sich das Risiko durch ein angepasstes Verzeichnis, eine Abgrenzungsvereinbarung oder den Nachweis fehlender Benutzung der älteren Marke beherrschen. Wir zeigen Ihnen die Optionen.

Markenname prüfen lassen

Senden Sie uns Ihren Wunschnamen. Wir starten mit dem Erst-Check und sagen Ihnen, welche Recherche sinnvoll ist. Telefon 0511.35 73 56-0 · Kontaktformular