Eine eingetragene Marke gibt Ihnen das ausschließliche Recht, ein Zeichen für bestimmte Waren und Dienstleistungen zu nutzen und anderen die Nutzung verwechselbarer Zeichen zu untersagen. Die Anmeldung einer deutschen Marke beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) folgt einem festen Ablauf; Kosten und typische Fehler lassen sich vorab gut einschätzen.
Warum eine Marke eintragen lassen?
Markenschutz entsteht in Deutschland in aller Regel durch die Eintragung in das Register des DPMA (§ 4 Nr. 1 MarkenG). Schutz allein durch Benutzung („Verkehrsgeltung“) ist zwar möglich, setzt aber voraus, dass ein erheblicher Teil der Verkehrskreise das Zeichen bereits einem bestimmten Unternehmen zuordnet. Das ist schwer zu beweisen und kommt für neue Namen praktisch nie in Betracht. Die Eintragung dagegen schafft ein klar dokumentiertes Recht mit festem Zeitrang (Priorität), das Sie verteidigen, lizenzieren oder verkaufen können.
- Exklusivrecht für die eingetragenen Waren und Dienstleistungen in ganz Deutschland
- Grundlage für Abmahnung, einstweilige Verfügung und Plattform-Beschwerden (z. B. Amazon Brand Registry)
- Vermögenswert, der lizenziert, verpfändet oder übertragen werden kann
- Basis für eine spätere internationale Registrierung
Der Ablauf in sieben Schritten
1. Zeichen wählen und Schutzfähigkeit prüfen
Das DPMA prüft von Amts wegen nur die sogenannten absoluten Schutzhindernisse (§ 8 MarkenG). Zurückgewiesen werden vor allem Zeichen ohne Unterscheidungskraft und rein beschreibende Angaben, etwa „Frische Brötchen“ für Backwaren. Je phantasievoller der Name, desto besser lässt er sich eintragen und später verteidigen. Hinweise zur Namenswahl finden Sie in unserem Markencheck.
2. Ältere Rechte recherchieren
Ob es bereits identische oder ähnliche ältere Marken gibt, prüft das Amt nicht. Das ist Ihre Aufgabe und zugleich das größte Risiko jeder Anmeldung. Wer ohne Recherche anmeldet, riskiert einen Widerspruch oder sogar eine Abmahnung, sobald er die Marke benutzt. Mehr dazu unter Markenrecherche.
3. Markenform festlegen
Am häufigsten sind Wortmarken (reiner Text, unabhängig von Schrift und Farbe) und Wort-/Bildmarken (Logo mit Text). Daneben gibt es Bildmarken, Farb-, Form-, Klang-, Positions- oder Multimediamarken. Eine Wortmarke bietet meist den breitesten Schutz; ein Logo kann zusätzlich angemeldet werden, wenn es eigenständig prägend ist.
4. Waren- und Dienstleistungsverzeichnis erstellen
Die Marke schützt nur für die Waren und Dienstleistungen, die Sie im Verzeichnis angeben. Diese werden nach der Nizza-Klassifikation in 45 Klassen eingeteilt. Ein zu enges Verzeichnis lässt Lücken, ein zu weites erhöht Kollisions- und Löschungsrisiken. Nachträglich erweitern lässt sich das Verzeichnis nicht. Ausführlich: Waren- und Dienstleistungsverzeichnis.
5. Anmeldung einreichen und Gebühr zahlen
Die Anmeldung kann elektronisch oder schriftlich eingereicht werden. Mit Eingang erhält die Anmeldung ihren Anmeldetag, der den Zeitrang bestimmt. Die Anmeldegebühr ist innerhalb von drei Monaten zu zahlen; ohne Zahlung gilt die Anmeldung als zurückgenommen.
6. Prüfung durch das DPMA
Das Amt prüft Formalien, Klassifizierung und absolute Schutzhindernisse. Beanstandungen können Sie mit einer Stellungnahme oder einer Einschränkung des Verzeichnisses ausräumen. Gegen eine Zurückweisung ist Erinnerung oder Beschwerde zum Bundespatentgericht möglich. Wer es eilig hat, kann gegen Gebühr eine beschleunigte Prüfung beantragen.
7. Eintragung, Veröffentlichung, Widerspruchsfrist
Nach der Eintragung wird die Marke veröffentlicht. Ab dann läuft eine Frist von drei Monaten, in der Inhaber älterer Rechte Widerspruch erheben können (§ 42 MarkenG). Erst nach Ablauf dieser Frist oder nach Abschluss eines Widerspruchsverfahrens ist die Marke wirklich „sicher“. Zugleich beginnt die fünfjährige Benutzungsschonfrist: Danach muss die Marke ernsthaft benutzt werden, sonst droht die Löschung wegen Verfalls.
Was kostet eine deutsche Marke?
| Amtsgebühr DPMA | Betrag |
|---|---|
| Anmeldung elektronisch, inkl. bis zu drei Klassen | 290 € |
| Anmeldung in Papierform, inkl. bis zu drei Klassen | 300 € |
| jede weitere Klasse ab der vierten | 100 € |
| beschleunigte Prüfung (optional) | 200 € |
| Verlängerung nach zehn Jahren, inkl. drei Klassen | 750 € |
Hinzu kommen gegebenenfalls Kosten für die Recherche und die anwaltliche Begleitung. Den Aufwand besprechen wir vorab mit Ihnen und nennen einen verbindlichen Kostenrahmen.
Typische Fehler bei der Markenanmeldung
- Keine Recherche: Die Anmeldung wird eingetragen, die Probleme kommen später, etwa per Widerspruch oder Abmahnung.
- Beschreibender Name: Die Marke wird zurückgewiesen oder ist so schwach, dass sie sich kaum verteidigen lässt.
- Falscher Anmelder: Die Marke sollte auf die Person oder Gesellschaft angemeldet werden, die sie wirtschaftlich nutzt. Eine spätere Übertragung ist möglich, aber mit Aufwand verbunden.
- Unpassendes Verzeichnis: Wichtige Waren fehlen, oder es werden pauschal Klassen „aufgefüllt“, die nie benutzt werden.
- Auslandsmärkte vergessen: Die deutsche Marke wirkt nur in Deutschland. Für den EU-Markt kommt eine Unionsmarke in Betracht; innerhalb von sechs Monaten kann die Priorität der deutschen Anmeldung in Anspruch genommen werden.
Unsere Leistungen rund um die Markenanmeldung
Wir sind Rechtsanwälte und Patentanwälte mit Schwerpunkt im gewerblichen Rechtsschutz. Wir prüfen Ihren Wunschnamen, führen Identitäts- und Ähnlichkeitsrecherchen durch, formulieren das Verzeichnis, reichen die Anmeldung ein und begleiten das Verfahren bis zur Eintragung, einschließlich Beanstandungen und Widersprüchen. Auf Wunsch überwachen wir Ihre Marke anschließend (Markenüberwachung) und erinnern Sie an die Verlängerung.
Häufige Fragen zur Markenanmeldung
Brauche ich für die Markenanmeldung einen Anwalt?
Nein, Anmelder mit Sitz in Deutschland können selbst anmelden. Anwaltliche Hilfe lohnt sich aber bei Recherche, Verzeichnis und Schutzfähigkeit, also dort, wo spätere Konflikte entstehen. Anmelder ohne Sitz im Inland benötigen einen Inlandsvertreter.
Wie lange dauert die Eintragung?
Das hängt von der Auslastung des Amtes und von etwaigen Beanstandungen ab. Mit beschleunigter Prüfung geht es in der Regel deutlich schneller. Schutz in Form des Zeitrangs besteht schon ab dem Anmeldetag.
Wie lange ist eine Marke geschützt?
Zehn Jahre, beliebig oft um jeweils zehn Jahre verlängerbar (§ 47 MarkenG), solange die Verlängerungsgebühr gezahlt wird. Nach Ablauf der Benutzungsschonfrist muss die Marke außerdem ernsthaft benutzt werden, sonst droht die Löschung wegen Verfalls.
Darf ich das ®-Zeichen schon nach der Anmeldung verwenden?
Nein. Das ® sollte erst ab Eintragung und nur in Ländern verwendet werden, in denen die Marke eingetragen ist. Eine irreführende Verwendung kann wettbewerbswidrig sein.
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