DURCH DIE MARKE LÄSST SICH IHR BUSINESS IDENTIFIZIEREN

Im Marketing dient die Marke als Mittel zur Darstellung der Eigenschaften eines Unternehmens. Im Rahmen der Markenführung wird die Marke so positioniert um den Markenwert zu steigern.

Durch die Eintragung Ihrer Marke  können Sie die Werte Ihres Unternehmens an Ihre Kunden/Nutzer vermitteln. Im Ergebnis lassen sich so Kundenbeziehungen intensivieren und langfristige Wettbewerbsvorteile sichern. 

Um diese Vorteile nicht zu verlieren, empfiehlt sich die Eintragung Ihrer Marke in das Deutsche und/oder Europäische Markenregister. 

 

Markenanmeldung, Markenschutz und Markenrecht

Markenanmeldung DE

Schutzfähigkeitsprüfung

Klasseneinteilung 

Markenanmeldung (D)

Optional: Standartmarkenüberwachung ab Markenanmeldung für 90,-€*/Quartal

Markenanmeldung EU

Schutzfähigkeitsprüfung

Klasseneinteilung 

Markenanmeldung (EU)

Optional: Standartmarkenüberwachung ab Markenanmeldung für 90,-€*/Quartal

Markenanmeldung IR

Schutzfähigkeitsprüfung

Klasseneinteilung 

Markenanmeldung (IR)

Optional: Standartmarkenüberwachung ab Markenanmeldung für 90,-€*/Quartal

Wünschen Sie sich eine Beratung im Markenrecht?

Wir sind Spezialisten für Markenrecht, Abmahnungen bei Markenrechtsverletzungen. Lassen Sie sich schnell und kompetent beraten!

UNSERE RECHTSANWÄLTE| FACHANWÄLTE| PATENTANWÄLTE

unsere standorte

Wittestraße 30 K 13509 Berlin

zweigstelle berlin

Unsere Anwaltskanzlei in der Hauptstadt der Bundesrepublik Deutschland Berlin, liegt in der Nähe des Flughafens Berlin-Tegel sowie Nahe des Hauptbahnhofs Berlin. Der Kanzleistandort Berlin ist somit sehr gut an die Infrastruktur angeschlossen und mit allen Verkehrsmitteln zuverlässig und schnell erreichbar.

Georgstraße 48, 30159 Hannover

HAUPTSITZ

Unsere Anwaltskanzlei in der Landeshauptstadt Niedersachsens, in Hannover, befindet sich in der Georgstrasse in der Nähe der Oper. Damit ist die Kanzlei in Hannover ca. 5 Minuten vom Hauptbahnhof zentral gelegen und wir erreichen alle Hannoverschen Gerichte fussläufig.

Trauttmansdorffgasse 8 1130 Wien

ZWEIGSTELLE ÖSTERREICH

Horak.Rechtsanwälte ist nicht nur Deutschlandweit tätig. Sie finden uns auch im Herzens Österreichs. Unsere Kanzlei in der Hauptstadt von Österreich, in Wien, befindet sich gut erreichbar in der Nähe des Schlosses Schönbrunn.

Wir verfügen über insgesamt 10 Standorte. Klicken Sie hier und finden Sie uns.

UNSERE MARKENRECHTLICHE ANGEBOTE

Anmeldung und Schutz

Egal ob Wortmarke/ Bildmarke/ Firmenname/ Logo: wir kümmern uns um den Schutz der Marke nach Anmeldung vor Verwässerung und Markenpiraterie.

Verletzung und Abmahnung

Wir beraten und vertreten bei Markenrechtsverletzungen und markenrechtlichen Abmahnungen sowohl aussergerichtlich als auch vor Gericht und im einstweiligen Verfügungsverfahren.

Verträge und Lizenzen

Prüfung, Erstellung und Verhandlung von markenrechtlichen Verträgen aller Art und Markenlizenzverträgen, wie einem einfachen Markenlizenzvertrag etc.

Recherche und Vertretug

Begleitung und Auswertung von Markenrecherchen aller Art (z.B. markenrechtlichen Ähnlichkeitsrecherchen, Markenüberwachungen etc.) und Markenvertretung vor den jeweiligen Markenämtern.

Markenportfolio Analyse und -Optimierung

Prüfung der Markenstrategie mit Recherche-Strategie, Anmeldestrategie und Aufrechtserhaltungs-Strategie und viel mehr.

Anwaltliche Praxis und fachliche Schwerpunkte

Unsere Kanzlei verfügt über Rechtsanwälte/ Fachanwälte mit Expertise im gewerblichen Rechtsschutz, Urheber- und Medienrecht, Wettbewerbs- und Kartellrecht sowie Technikrecht und Gesundheitsrecht:

  • Gewerblicher Rechtsschutz (Patentrecht, Gebrauchsmusterrecht, Markenrecht, Designrecht, Sortenschutzrecht, Know-How-Recht, Urheberrecht, Domainrecht, Wettbewerbsrecht, Kartellrecht & Lizenzrecht)
  • Urheberrecht und Medienrecht (Fotorecht, Filmrecht, Recht am eigenen Bild, Presserecht, Verlagsrecht)
  • Wettbewerbsrecht und Kartellrecht, Technikrecht (Informationstechnologierecht – IT-Recht, Telekommunikationsrecht, Datenschutzrecht, Energierecht, Vergaberecht,  Ingenieurrecht, Baurecht)
  • sowie Teilbereiche des Medizinrechts/ Gesundheitsrechts (Lebensmittel- und Arzneimittelrecht, Arzt- und Apothekenrecht, Sportrecht) und wirtschaftsrechtliche Themen, wie das
  • Existenzgründerrecht (Handelsrecht, Gesellschaftsrecht)

UNSERE ARTIKEL

Was ist eine Marke?

Eine Marke ist ein Name, Firmenname, Begriff, Logo oder irgendeine Kombination hieraus, die Unternehmen, Waren oder Dienstleistungen identifizieren. So dienen Marken der Symbolisierung einer Herkunft, mit der bestimmte Inhalte assoziiert werden, wie bspw. Qualität, Preiswürdigkeit u.v.a.m. Die Marke ist ein monopolistisches Recht, ähnlich dem Eigentum an einer Sache kann der Markeninhaber mit seiner Marke nahezu beliebig verfahren, also die Marke bspw. selbst benutzen, verkaufen, an einzelne oder zahlreiche Dritte „verpachten” (lizenzieren). Es gibt verschiedene Formen von Marken: Wort- und Bildmarken aber auch Farbmarken oder Hörmarken. Auch Slogans oder dreidimensionale Marken sind denkbar.

HAUPTSITZ

Georgstr. 48
30159 Hannover, Deutschland

FAQ-Infos

Noch Fragen? Werfen Sie einen Blick auf unsere Zusammenstellung von Informationen zu besonders häufig gestellten Fragen

Deutsche Marken entstehen normalerweise durch Eintragung im Markenregister des Deutschen Patent- und Markenamtes. Dies ist jedoch keineswegs der einzige Enstehungsgrund. Unter bestimmten Umständen kann Markenschutz durch Gebrauch eines Begriffes entstehen, nämlich z. B. in dem Zeitpunkt, in dem der Begriff so bekannt ist, dass er ”Verkehrsgeltung” erwirbt, also ein nicht unerheblicher Teil der angesprochenen Verkehrskreise den Begriff als Marke eines bestimmten Unternehmens verstehen.

Für eine deutsche Markenanmeldung und Eintragung verlangt das Deutsche Patent- und Markenamt Gebühren in Höhe von derzeit € 300 für drei Waren-/Dienstleistungsklassen für eine typische Marke. Marken werden stets für bestimmte Waren oder Dienstleistungen eingetragen. Diese Waren und Dienstleistungen sind in derzeit 45 Klassen verteilt.

In der amtlichen Gebühr ist bereits Markenschutz für 10 Jahre enthalten. Zu diesem Betrag kommen vor Markenanmeldung eventuelle Recherchekosten sowie nach Markeneintragung Gebühren für europäische oder internationale Markenanmeldungen hinzu.

Im Allgemeinen besitzt die Partei die ”besseren Rechte”, die den Begriff zuerst als Marke für bestimmte Waren oder Dienstleistungen eintragen ließ. Dabei entscheidet der Tag der Anmeldung. Denn durch die Markeneintragung hat der Markeninhaber mit Wirkung ab dem Markenanmeldetag bei einer deutschen Marke für das gesamte Gebiet der Bundesrepublik Deutschland grundsätzlich das ausschliessliche Recht, diesen Begriff für die eingetragenen Waren oder Dienstleistungen zu verwenden.

Eine Marke muss nicht sofort benutzt werden, kann also mit einer Registrierung quasi ”reserviert” werden. Erst nach Ablauf von 5 Jahren können Dritte den Einwand der sog. ”Nichtbenutzung” erheben.

Aus einer derartigen ”Reservierung” können in den ersten fünf Jahren dieselben Rechte abgeleitet werden, wie im Fall der sofortigen Benutzung.

In den meisten Fällen ist es notwendig eine Marke zu registrieren, um Rechte an dem Begriff geltend zu machen und die übrigen Vorteile einer Marke auszunutzen. Gleichwohl stellt dies kein ”Muss” dar.

Eine eingetragene Marke wird in einer Urkunde für den Markeninhaber verbrieft und resultiert grundsätzlich in monopolistischem Markenschutz zu Gunsten des Inhabers für das beantragte Gebiet. Das Bestehen des Markenrechts lässt sich weitgehend durch die Urkunde als solche beweisen.

Eine registrierte Marke kann von erheblicher Bedeutung bei der Registrierung oder dem Erhalt eines Domainnamen im Internet sein. Denn grundsätzlich lassen sich aus der privatrechtlichen Registrierung eines Domainnamens im Unterschied zur Markenregistrierung keine exklusiven Rechte herleiten.

Zudem kann eine Marke der Abgrenzung gegenüber Wettbewerbern dienen. Denn bei der Suche nach neuen Namen wird typischerweise auch das Markenregister bemüht, um nicht einen bereits registrierten ähnlichen Begriff auszuwählen. Ferner kann eine Marke einen Firmennamen absichern. Bei der Eintragung eines Firmennamens prüft das Handelsregister lediglich lokal, ob ein solcher Firmenname bereits vorhanden ist. Auch eine Anfrage an die lokale IHK führt nicht zur bundesweiten Prüfung. Daher kann es sinnvoll sein, einen Firmennamen durch eine Marke abzusichern.

Neben diesen Schutz- und Informationsfunktionen bieten Marken auch Schutz gegen Dienstleistungs- oder Produktpiraterie.

Unser Ziel. Ihr Erfolg.

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