Das Markenanmeldeverfahren, die Markeneintragung und Markenverlängerung

Markenanmeldeverfahren Die Markenstellen des Deutschen Patent- und Markenamts klären zunächst, ob alle erforderlichen Angaben, nämlich Anmelder, Marke und das Verzeichnis der Waren und Dienstleistungen, vorliegen. Bearbeitet wird die Markenanmeldung jedoch erst, wenn die Gebühren für die Anmeldung vollständig einbezahlt sind. Als nächstes prüfen die Markenstellen, ob die angemeldete Marke wegen absoluter Schutzhindernisse von der Eintragung …

Links zu den Markenämter weltweit nach Kontinenten

Links zu den Markenämter weltweit nach Kontinenten Europa   Andorra (AD) Belgien (BE) Belarus/Weißrussland, Republik (BY) Bulgarien (BG) Dänemark (DK) Deutschland (DE) Estland (EE) Finnland (FI) Frankreich (FR) Griechenland (GR) Irland (IE) Island (IS) Italien (IT) Kroatien (HR) Lettland (LV) Litauen (LT) Luxemburg (LU) Mazedonien, ehemalige jugoslawische Republik (MK) Moldau, Republik (MD)

Markengebühren des DPMA im Überblick (Anmeldegebühr, Klassengebühr, Verlängerungsgebühr, Widerspruchsgebühr)

Markengebühren des DPMA im Überblick Gebührenart Euro     Anmeldegebühr  (einschließlich der Klassengebühr bis zu drei Klassen)  300,00 Euro Anmeldegebühr bei elektronischer Anmeldung  (einschließlich der Klassengebühr bis zu drei Klassen)  290,00 Euro Klassengebühr  bei Anmeldung (für jede Klasse ab der vierten Klasse) 100,00 Euro Beschleunigte Prüfung  der Anmeldung 200,00 Euro     Verlängerungsgebühr  (einschließlich der …

Die amtlichen Gebühren in Markensachen, Markenanmeldegebühr, Verlängerungsgebühr, Löschungsgebühr

Markengebühren im Überblick Gebührenart  Euro      Anmeldegebühr (einschließlich der Klassengebühr bis zu drei Klassen)   300,00 Euro  Anmeldegebühr bei elektronischer Anmeldung (einschließlich der Klassengebühr bis zu drei Klassen)   290,00 Euro  Klassengebühr bei Anmeldung (für jede Klasse ab der vierten Klasse)  100,00 Euro  Beschleunigte Prüfung der Anmeldung  200,00 Euro      Verlängerungsgebühr (einschließlich der …

DPMA warnt im Zusammenhang mit Schutzrechtsanmeldungen und -verlängerungen vor – teilweise irreführenden – Angeboten, Zahlungsaufforderungen und Rechnungen

Das Deutsche Patent- und Markenamt warnt im Zusammenhang mit Schutzrechtsanmeldungen und -verlängerungen vor – teilweise irreführenden – Angeboten, Zahlungsaufforderungen und Rechnungen, die nicht vom Deutschen Patent- und Markenamt stammen. Unternehmen bieten – teilweise unter behördenähnlichen Bezeichnungen – eine kostenpflichtige Veröffentlichung oder Eintragung von Schutzrechten in nichtamtliche Register oder eine Verlängerung des Schutzrechts beim Deutschen Patent- …