Erschöpfung des Markenrechts liegt auch dann nicht vor, wenn die konkrete Werbung die Herkunfts- oder Garantiefunktion der Marke berührt, ihre Unterscheidungskraft ausnutzt oder ihren Ruf beeinträchtigt

a) Verwendet ein Wiederverkäufer eine Mehrzahl von Marken auf dem Versandkar-ton, in dem sich Produkte befinden, die nicht mit einer dieser Marken gekenn-zeichnet sind, so liegt der für die Erschöpfung des Rechts an diesen Marken er-forderliche konkrete Produktbezug vor, wenn der Verkehr angesichts des Ver-sandkartons annimmt, der Wiederverkäufer vertreibe Produkte aller dort genann-ten Marken, sofern …

Neu eingetragene Marken: 6th1,ANCIENT HISTORY,A X ELLOS

– 2048 DE 3020140026384 302014002638 Eingetragen 9,28,38,41,42 Mad Data GmbH & Co. KG 15-04-2014 Word 06-10-2014 4D XXL EM 012936704 012936704 Eingetragen 30 PERFETTI VAN MELLE S.P.A. 04-06-2014 Figurative 06-10-2014 6THI THE 6TH INGREDIENT ES M3509230 M3509230 Eingetragen 16 DIANA RODRIGUEZ SALGADO 30-04-2014 Combined 07-10-2014 A RU 2001739656 246884 Eingetragen 9,16,35,37,38,41,42 Общество с ограниченной ответственностью …

Links zu den Markenämter weltweit nach Kontinenten

Links zu den Markenämter weltweit nach Kontinenten Europa   Andorra (AD) Belgien (BE) Belarus/Weißrussland, Republik (BY) Bulgarien (BG) Dänemark (DK) Deutschland (DE) Estland (EE) Finnland (FI) Frankreich (FR) Griechenland (GR) Irland (IE) Island (IS) Italien (IT) Kroatien (HR) Lettland (LV) Litauen (LT) Luxemburg (LU) Mazedonien, ehemalige jugoslawische Republik (MK) Moldau, Republik (MD)

Allgemeine Grundsätze der rechtserhaltenden Benutzung durch eine von der Eintragung abweichende Form gelten auch für eine Marke, die einen fiktionalen Ursprung hat

a) Die allgemeinen Grundsätze der rechtserhaltenden Benutzung durch eine von der Eintragung abweichende Form gelten auch für eine Marke, die einen fiktionalen Ursprung hat (hier: Lieblingsbier der Hauptfigur einer Zeichentrickserie) und im Wege der „umgekehrten Produktplatzierung“ für re-ale Produkte verwendet wird. b) Danach ist der für die Beurteilung der rechtserhaltenden Benutzung maßgebende Verkehrskreis nicht auf …

Die Markenbenutzung für eine jüngere Marke kann auch dann abweichen, wenn die abweichende Benutzungsvariante ihrerseits als Marke eingetragen ist (EuGH)

1.      Art. 10 Abs. 2 Buchst. a der Ersten Richtlinie 89/104/EWG des Rates vom 21. Dezember 1988 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Marken ist dahin auszulegen, dass er es dem Inhaber einer eingetragenen Marke nicht verwehrt, sich zum Nachweis für deren Benutzung im Sinne dieser Vorschrift darauf zu berufen, dass sie in einer von ihrer Eintragung …