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BGH zur Marke „T-„: Auch ein für sich genommen schutzunfähiger Bestandteil „-“ kann zur Schutzfähigkeit beitragen

BGH BESCHLUSS I ZB 39/09 vom 10. Juni 2010 – „T-“ MarkenG § 8 Abs. 2 Nr. 1 und 2 a) Besteht das angemeldete Zeichen aus mehreren Bestandteilen, darf sich die Prüfung nach § 8 Abs. 2 Nr. 1 und 2 MarkenG nicht darauf beschränken, ob die Eintragungshindernisse hinsichtlich eines oder mehrerer Zeichenbestandteile bestehen. Dem …

„Kaffeerösterei Freiburg“ wegen absoluter Schutzhindernisse schutzunfähig.

Das Zeichen Kaffeerösterei Freiburg ist für die Waren „Kaffee, Rohkaffee, Kaffeearomen, Kaffee-Ersatz, Kaffee-Ersatzstoffe auf pflanzlicher Grundlage, Kaffeegetränke, alkoholfreie Getränke auf der Basis von Kaffee sowie Präparate für die Herstellung solcher Getränke, Milchkaffee, Tee, insbesondere echter Tee, nämlich Schwarztee, grüner Tee, Oolong; Kräutertee, Früchtetee, Kakao, Schokolade, Schokoladewaren, Zucker, Zuckerwaren, Honig, Melassesirup, Gewürze, Brot und Backwaren, Mehle …

Die Wort-/Bildmarke RoboColumn ist weder freihaltebedürftig noch beschreibend.

Die Wort-/Bildmarke RoboColumn ist weder freihaltebedürftig noch beschreibend für die Waren und Dienstleistungen „Chromatographiegeräte für Laborzwecke, Dienstleistungen von chemischen Labors“.

„BIONIC“ für Klasse 3, 18 und 25 entgegen der Ansicht des DPMA schutzfähig

Das Zeichen BIONIC ist für Klasse 3, 18 und 25 entgegen der Ansicht des DPMA schutzfähig. Einer Registrierung der angemeldeten Marke stehen für die beanspruchten Waren keine Schutzhindernisse aus § 8 Abs. 2 Nr. 1 und Nr. 2 MarkenG entgegen.