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Die indirekte Verwendung des Keyword „MOST Pralinen“ verletzt die Marke „MOST“ auch dann nicht, wenn nur andere Pralinen im Shop angeboten werden (BGH)

Bundesgerichtshof präzisiert Rechtsprechungzum Keyword-Advertising- MOST Pralinen Der unter anderem für das Markenrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat seine Rechtsprechung zur Zulässigkeit des Keyword-Advertising, bei dem Internetnutzern anhand eines mit der Marke identischen oder verwechselbaren Schlüsselworts die Werbung eines Dritten angezeigt wird, bestätigt und präzisiert.