Die sprachübliche Wortbildung „Winterzauberland“ hat die von der Markenabteilung festgestellte Bedeutungen Winter, Zauber und Land; ihrer Eintragung steht das Schutzhindernis des § 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG entgegen

Die sprachübliche Wortbildung „Winterzauberland“ hat die von der Markenabteilung festgestellte Bedeutungen Winter, Zauber und Land. Ihrer Eintragung standen schon seinerzeit das Schutzhindernis des § 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG entgegenstand. Hier ist zunächst auf die überzeugenden Ausführungen der Markenstelle in der angefochtenen Entscheidung zu verweisen, die zutreffend und mit Belegen untermauert die Bedeutung von …

Links zu den Markenämter weltweit nach Kontinenten

Links zu den Markenämter weltweit nach Kontinenten Europa   Andorra (AD) Belgien (BE) Belarus/Weißrussland, Republik (BY) Bulgarien (BG) Dänemark (DK) Deutschland (DE) Estland (EE) Finnland (FI) Frankreich (FR) Griechenland (GR) Irland (IE) Island (IS) Italien (IT) Kroatien (HR) Lettland (LV) Litauen (LT) Luxemburg (LU) Mazedonien, ehemalige jugoslawische Republik (MK) Moldau, Republik (MD)

EuGH URTEIL DES GERICHTSHOFS (Erste Kammer) vom 22. März 2012(*) C-190/10 – Keine Berücksichtigung von Stunde und Minute der Einreichung der Markenanmeldung

EuGH URTEIL DES GERICHTSHOFS (Erste Kammer) vom 22. März 2012(*) C-190/10 – Keine Berücksichtigung von Stunde und Minute der Einreichung der Markenanmeldung „Gemeinschaftsmarke – Definition und Erwerb – Ältere Marke – Modalitäten für die Einreichung – Elektronische Einreichung – Berücksichtigung des Tages, der Stunde und der Minute der Einreichung der Anmeldung“ Art. 27 der Verordnung …