Das Markenanmeldeverfahren, die Markeneintragung und Markenverlängerung

Markenanmeldeverfahren Die Markenstellen des Deutschen Patent- und Markenamts klären zunächst, ob alle erforderlichen Angaben, nämlich Anmelder, Marke und das Verzeichnis der Waren und Dienstleistungen, vorliegen. Bearbeitet wird die Markenanmeldung jedoch erst, wenn die Gebühren für die Anmeldung vollständig einbezahlt sind. Als nächstes prüfen die Markenstellen, ob die angemeldete Marke wegen absoluter Schutzhindernisse von der Eintragung …

Wann ist eine Aussetzung des Markenverletzungs-Verfahrens wegen anderweitig anhängiger Löschungsklage gegen die verletzte Marke und Markennichtigkeitsverfahren zu erwarten

Wann ist eine Aussetzung des Markenverletzungs-Verfahrens wegen anderweitig anhängiger Löschungsklage gegen die verletzte Marke und Markennichtigkeitsverfahren zu erwarten? Ist über die Aussetzung eines markenrechtlichen Verletzungsverfahrens zu entscheiden, sind das Interesse des Klägers des Verletzungsverfahrens an einer zeitnahen Entscheidung, das Interesse des Beklagten, nicht im Widerspruch zu der Entscheidung in dem vorgreiflichen Verfahren verurteilt zu werden, …

Im Eintragungsverfahren und im Nichtigkeitsverfahren ist der Zeitpunkt für die Prüfung, ob jegliche Unterscheidungskraft fehlt, der Zeitpunkt der Anmeldung des Zeichens

Für die im Eintragungsverfahren (§ 37 Abs. 1, § 41 Satz 1 MarkenG) und im Nichtigkeitsverfahren (§ 50 Abs. 1 MarkenG) vorzunehmende Prüfung, ob einem Zeichen für die angemeldeten Waren oder Dienstleistungen jegliche Un-terscheidungskraft fehlt oder gefehlt hat und es daher von der Eintragung nach § 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG ausgeschlossen oder entgegen …