Papierhandtuchspender – BGH Urteil vom Mai 2022

Manche würden sagen, dass unsere juristische Organisation ist gut strukturiert und … sehr überkorrekt. Wir wissen es ja, alles muss nach Vorschrift geschehen. Eine Handlung, die für viele so offensichtlich und selbstverständlich ist wie das Befüllen eines Marken-Seifenbehälters mit Seife einer anderen Marke oder, um einen bekannten Fall von Markenrechtsverletzung zu nehmen, was passiert, wenn …

Werden Unternehmen mit dem Namen einer Region und dem Unternehmensgegenstand üblicherweise bezeichnet, kann dies Markenschutz begründen

a) Bei der Beurteilung des Fehlens jeglicher Unterscheidungskraft im Sinne von § 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG bestehen keine unterschiedlichen Maßstäbe für Waren- und Dienstleistungsmarken. b) Hat sich in einer Branche die Kennzeichnungsgewohnheit herausgebildet, Unternehmen mit dem Namen einer Region und dem Unternehmensgegen-stand zu bezeichnen, kann dies dazu führen, dass der Verkehr derartige Bezeichnungen …

Neu eingetragene Marken: 6th1,ANCIENT HISTORY,A X ELLOS

– 2048 DE 3020140026384 302014002638 Eingetragen 9,28,38,41,42 Mad Data GmbH & Co. KG 15-04-2014 Word 06-10-2014 4D XXL EM 012936704 012936704 Eingetragen 30 PERFETTI VAN MELLE S.P.A. 04-06-2014 Figurative 06-10-2014 6THI THE 6TH INGREDIENT ES M3509230 M3509230 Eingetragen 16 DIANA RODRIGUEZ SALGADO 30-04-2014 Combined 07-10-2014 A RU 2001739656 246884 Eingetragen 9,16,35,37,38,41,42 Общество с ограниченной ответственностью …

Verletzung der Pflicht zur Vorlage an den EuGH durch das Bundespatentgericht kann die zulassungsfreie Rechtsbeschwerde gemäß § 83 Abs. 3 Nr. 3 MarkenG eröffnen

MarkenG § 83 Abs. 3 Nr. 1 und 3; Verordnung (EU) Nr. 1151/2012 Art. 7 Abs. 1 Buchst. e; Verordnung (EWG) Nr. 2081/92 Art. 4 Abs. 2 Buchst. e Die Rüge einer Verletzung der Pflicht zur Vorlage an den Gerichtshof der Europäischen Union durch das Bundespatentgericht kann nicht die zulassungsfreie Rechtsbeschwerde nach § 83 Abs. …

Ist eine Bezeichnung aus zwei Wortzeichen gebildet, die jeweils für sich genommen und eindeutig räumlich zugeordnet mit dem Zusatz ® versehen und zudem durch ein Pluszeichen im Sinne einer gleichwertigen Aufzählung verbunden sind (hier:“PRAEBIOTIK® + PROBIOTIK®“), bestehen deutliche Anhaltspunkte für die Annahme, dass der Verkehr in der benutzten Form zwei voneinander zu unterscheidende Zeichen sieht.

BGH URTEIL I ZR 38 / 13 – Probiotik MarkenG § 26 Abs. 3 a) Wird eine Wortmarke dergestalt benutzt, dass das Wortzeichen graphisch oder farblich gestaltet wird oder bildliche Elemente hinzugefügt werden, ist für die Prüfung der rechtserhaltenden Benutzung gemäß § 26 Abs. 3 MarkenG maßgeblich, ob diese weiteren Elemente einen Bezug zur Funktion …