Ist ein Zeichen wirksam als Marke eingetragen, verhindert im Verletzungsverfahren die Schutzschranke des § 23 Abs. 1 Nr. 2 MarkenG einen unangemessenen Schutz von Zeichen, die originär schutzunfähig sind

a) Im Löschungsklageverfahren wirkt die Benutzung für eine Spezialware auch für einen umfassenderen, nicht zu breiten Warenoberbegriff rechtserhaltend. Die gebotene wirtschaftliche Betrachtungsweise und das berechtigte Interesse des Zeicheninhabers, in seiner geschäftli-chen Bewegungsfreiheit nicht ungebührlich eingeengt zu werden, rechtfertigen es, auch die Waren im Warenverzeichnis zu belassen, die nach der Verkehrsauffassung gemeinhin zum gleichen Warenbereich gehören. …

Wortzeichen „Home Company“ verfügt auch im Zusammenhang mit der Vermittlung von Wohnraum ungeachtet seines beschreibenden Anklangs über (geringe) Unterscheidungskraft

1. Wird ein eingetragener Verein wegen Zweckverfehlung von Amts wegen gelöscht, kommt ein identitätswahrender Fortbestand als nicht eingetragener Verein nur in Betracht, wenn die Vereinsmitglieder in einer unverzüglich einberufenen Mitgliederversammlung die Fortsetzung als nicht eingetragener Verein mit verändertem Satzungszweck beschließen; andernfalls befindet sich der eingetragene Verein in Liquidation. 2. Das Wortzeichen „Home Company“ verfügt auch …

Für die Aufrechterhaltung eines Unternehmenskennzeichenrechts erforderliche Benutzung sind keine höheren Anforderungen zu stellen als an die für seine anfängliche Entstehung erforderlichen Benutzungshandlungen

a) An die für die Aufrechterhaltung eines Unternehmenskennzeichenrechts im Sinne des § 5 Abs. 2 Satz 1 MarkenG erforderliche Zeichenbenutzung sind keine höhe-ren Anforderungen zu stellen als an die für seine anfängliche Entstehung erforder-lichen Benutzungshandlungen. b) Das Fehlen einer für den Geschäftsbetrieb erforderlichen behördlichen Erlaubnis oder mangelndes Bemühen um ihre Erlangung lassen für sich genommen …

Zulässige Markenverletzung durch Werbung als „Porsche … mit TECHART-Umbau“, weil dies eine Beschaffenheitsangabe darstellt

a) Eine gemäß § 23 Nr. 2 MarkenG zulässige Angabe liegt vor, wenn ein Fahrzeug (hier: Porsche) nach seinem Inverkehrbringen von einem Tuning-Unternehmen (hier: TECHART) verändert und das veränderte Fahrzeug von diesem sodann unter der Nennung der Marke des Herstellers und der Bezeichnung des Tuning-Unternehmens zum Kauf angeboten wird (hier: „Porsche … mit TECHART-Umbau“), sofern …

Der Titel „Ich bin dann mal Weg“ ist schutzfähig und das beanstandete Zeichen „Ich bin dann mal weg.de“ sind hochgradig ähnlich.

Der Titel „Ich bin dann mal weg“ ist schutzfähig. Eine Bezeichnung eines Werks im Sinn von § 5 Abs. 3 MarkenG ist kennzeichnungskräftig, wenn ihr die Eignung zur Werkindividualisierung, also zur Unterscheidung eines Werks von anderen Werken, zukommt. Der Titel und das beanstandete Zeichen „Ich bin dann mal weg.de“ sind hochgradig ähnlich. Den Zusatz „.de“ …