Was ist eefektiver, eine Wortmarke oder eine Wort-Bildmarke schützen zu lassen?

Ob es besser ist, eine Wortmarke oder eine Wort-Bildmarke schützen zu lassen, hängt von verschiedenen rechtlichen und strategischen Überlegungen ab. Hier sind die wichtigsten Unterschiede, Vor- und Nachteile sowie Entscheidungskriterien im Detail: 1. Definition der Schutzarten Wortmarke: Besteht ausschließlich aus Wörtern, Buchstaben oder Zahlen (z. B. „Coca-Cola“ oder „BMW“), ohne grafische Gestaltung. Wort-Bildmarke: Kombiniert Wörter …

Was ist der rechtliche Unterschied zwischen einer Wortmarke, einer Wort-/Bildmarke oder einer Bildmarke?

Welche Zeichen sind bei einer Wortmarke zulässig? Wortmarken sind Marken, die aus Wörtern, Buchstaben, Zahlen oder sonstigen Schriftzeichen bestehen und die sich mit der vom DPMA verwendeten üblichen Druckschrift (vgl. § 7 MarkenV) darstellen lassen. Die vom DPMA verwendete Druckschrift „Arial“ umfasst neben allen Buchstaben (groß oder klein geschrieben) und Zahlen auch übliche Zeichen wie …

Bestehen Markenrechte stets für 10 Jahre in Deutschland?

Wenn gegen die Marke nach Eintragung erfolgreich Widerspruch eingelegt wird, wird sie ggf. teilweise gelöscht. Sie wird auch gelöscht, wenn sie auf Antrag eines Dritten für verfallen oder für nichtig erklärt wird. Auch Klagen vor den Zivilgerichten können die Löschung der Marke zur Folge haben. Darüber hinaus wird die Marke vor Ablauf der zehn Jahre …

Ist ein Zeichen wirksam als Marke eingetragen, verhindert im Verletzungsverfahren die Schutzschranke des § 23 Abs. 1 Nr. 2 MarkenG einen unangemessenen Schutz von Zeichen, die originär schutzunfähig sind

a) Im Löschungsklageverfahren wirkt die Benutzung für eine Spezialware auch für einen umfassenderen, nicht zu breiten Warenoberbegriff rechtserhaltend. Die gebotene wirtschaftliche Betrachtungsweise und das berechtigte Interesse des Zeicheninhabers, in seiner geschäftli-chen Bewegungsfreiheit nicht ungebührlich eingeengt zu werden, rechtfertigen es, auch die Waren im Warenverzeichnis zu belassen, die nach der Verkehrsauffassung gemeinhin zum gleichen Warenbereich gehören. …

Ob der Verkehr eine Marke als beschreibende Angabe oder Abkürzung erkennt, ist anhand der Marke selbst zu beurteilen; der Inhalt des Dienstleistungsverzeichnisses kann zur Ermittlung des Verkehrsverständnisses nicht herangezogen werden.

Ob der Verkehr eine Marke als beschreibende Angabe oder Abkürzung erkennt, ist anhand der Marke selbst zu beurteilen. Der Inhalt des Dienstleistungsverzeichnisses kann zur Ermittlung des Verkehrsverständnisses nicht herangezogen werden. BGH BESCHLUSS I ZB 64/13 vom 22. Mai 2014 – ECR-Award MarkenG § 8 Abs. 2 Nr. 1