Ob der Verkehr eine Marke als beschreibende Angabe oder Abkürzung erkennt, ist anhand der Marke selbst zu beurteilen; der Inhalt des Dienstleistungsverzeichnisses kann zur Ermittlung des Verkehrsverständnisses nicht herangezogen werden.

Ob der Verkehr eine Marke als beschreibende Angabe oder Abkürzung erkennt, ist anhand der Marke selbst zu beurteilen. Der Inhalt des Dienstleistungsverzeichnisses kann zur Ermittlung des Verkehrsverständnisses nicht herangezogen werden. BGH BESCHLUSS I ZB 64/13 vom 22. Mai 2014 – ECR-Award MarkenG § 8 Abs. 2 Nr. 1

Neue Markenregisterrechte im November 2013: Kunst kann man hören (Rundfunk-Orchester Berlin)/ MYVAN (Daimler) u.a.

3020110340250 Kunst kann man hören 05.11.2013 Rundfunk-Orchester und -Chöre GmbH Berlin, 10117 Berlin, DE 3020110620997 Yardstick 04.11.2013 Hess, Sebastian, 58706 Menden, DE 3020110682402 econ 04.11.2013 Gehrke econ Steuerberatungsgesellschaft mbH, 30916 Isernhagen,   DE 3020120168655 MYVAN 05.11.2013 Daimler AG, 70327 Stuttgart, DE 3020130024893   04.11.2013 Asch, Tim Maximilian, 46236 Bottrop, DE; Bugla, Marek, 46236   Bottrop, …

Volkswagen obsiegt mit bekannter oder berühmter VOLKSWAGEN-Marke gegen die BILD-Markenserie Volks.Inspektion (Zurückverweisung)

a) Weist ein Zeichen Ähnlichkeiten mit einer bekannten oder gar berühmten Marke auf, kann das Publikum wegen der Annäherung an die bekannte Marke zu dem Schluss gelangen, zwischen den Unternehmen, die die Zeichen nutzten, lägen wirtschaftliche oder organisatorische Verbindungen vor. b) Eine Beeinträchtigung der Unterscheidungskraft im Sinne von Art. 9 Abs. 1 Satz 2 Buchst. …

Links zu den Markenämter weltweit nach Kontinenten

Links zu den Markenämter weltweit nach Kontinenten Europa   Andorra (AD) Belgien (BE) Belarus/Weißrussland, Republik (BY) Bulgarien (BG) Dänemark (DK) Deutschland (DE) Estland (EE) Finnland (FI) Frankreich (FR) Griechenland (GR) Irland (IE) Island (IS) Italien (IT) Kroatien (HR) Lettland (LV) Litauen (LT) Luxemburg (LU) Mazedonien, ehemalige jugoslawische Republik (MK) Moldau, Republik (MD)

BGH zur Marke „T-„: Auch ein für sich genommen schutzunfähiger Bestandteil „-“ kann zur Schutzfähigkeit beitragen

BGH BESCHLUSS I ZB 39/09 vom 10. Juni 2010 – „T-“ MarkenG § 8 Abs. 2 Nr. 1 und 2 a) Besteht das angemeldete Zeichen aus mehreren Bestandteilen, darf sich die Prüfung nach § 8 Abs. 2 Nr. 1 und 2 MarkenG nicht darauf beschränken, ob die Eintragungshindernisse hinsichtlich eines oder mehrerer Zeichenbestandteile bestehen. Dem …