Bestehen Markenrechte stets für 10 Jahre in Deutschland?

Wenn gegen die Marke nach Eintragung erfolgreich Widerspruch eingelegt wird, wird sie ggf. teilweise gelöscht. Sie wird auch gelöscht, wenn sie auf Antrag eines Dritten für verfallen oder für nichtig erklärt wird. Auch Klagen vor den Zivilgerichten können die Löschung der Marke zur Folge haben. Darüber hinaus wird die Marke vor Ablauf der zehn Jahre …

Das Markenanmeldeverfahren, die Markeneintragung und Markenverlängerung

Markenanmeldeverfahren Die Markenstellen des Deutschen Patent- und Markenamts klären zunächst, ob alle erforderlichen Angaben, nämlich Anmelder, Marke und das Verzeichnis der Waren und Dienstleistungen, vorliegen. Bearbeitet wird die Markenanmeldung jedoch erst, wenn die Gebühren für die Anmeldung vollständig einbezahlt sind. Als nächstes prüfen die Markenstellen, ob die angemeldete Marke wegen absoluter Schutzhindernisse von der Eintragung …

Wann ist eine Aussetzung des Markenverletzungs-Verfahrens wegen anderweitig anhängiger Löschungsklage gegen die verletzte Marke und Markennichtigkeitsverfahren zu erwarten

Wann ist eine Aussetzung des Markenverletzungs-Verfahrens wegen anderweitig anhängiger Löschungsklage gegen die verletzte Marke und Markennichtigkeitsverfahren zu erwarten? Ist über die Aussetzung eines markenrechtlichen Verletzungsverfahrens zu entscheiden, sind das Interesse des Klägers des Verletzungsverfahrens an einer zeitnahen Entscheidung, das Interesse des Beklagten, nicht im Widerspruch zu der Entscheidung in dem vorgreiflichen Verfahren verurteilt zu werden, …

Neue Markenformen: Klangmarken, Multimediamarken, Hologramme

Mussten Registermarken bisher grafisch darstellbar sein, genügt es, dass sie eindeutig und klar bestimmbar sind. So können nun etwa auch geräuschhafte Klangmarken, Multimediamarken, Hologramme sowie andere Markenformen in geeigneten elektronischen Formaten als Marke eingetragen werden, soweit keine Schutzhindernisse entgegenstehen. Diese gewachsene Vielfalt an Kennzeichnungstechniken soll den Bedürfnissen des Marktes nach modernen Markenformen Rechnung tragen. Selbstverständlich …

Ist ein Zeichen wirksam als Marke eingetragen, verhindert im Verletzungsverfahren die Schutzschranke des § 23 Abs. 1 Nr. 2 MarkenG einen unangemessenen Schutz von Zeichen, die originär schutzunfähig sind

a) Im Löschungsklageverfahren wirkt die Benutzung für eine Spezialware auch für einen umfassenderen, nicht zu breiten Warenoberbegriff rechtserhaltend. Die gebotene wirtschaftliche Betrachtungsweise und das berechtigte Interesse des Zeicheninhabers, in seiner geschäftli-chen Bewegungsfreiheit nicht ungebührlich eingeengt zu werden, rechtfertigen es, auch die Waren im Warenverzeichnis zu belassen, die nach der Verkehrsauffassung gemeinhin zum gleichen Warenbereich gehören. …