Das Markenanmeldeverfahren, die Markeneintragung und Markenverlängerung

Markenanmeldeverfahren Die Markenstellen des Deutschen Patent- und Markenamts klären zunächst, ob alle erforderlichen Angaben, nämlich Anmelder, Marke und das Verzeichnis der Waren und Dienstleistungen, vorliegen. Bearbeitet wird die Markenanmeldung jedoch erst, wenn die Gebühren für die Anmeldung vollständig einbezahlt sind. Als nächstes prüfen die Markenstellen, ob die angemeldete Marke wegen absoluter Schutzhindernisse von der Eintragung …

Markengebühren des DPMA im Überblick (Anmeldegebühr, Klassengebühr, Verlängerungsgebühr, Widerspruchsgebühr)

Markengebühren des DPMA im Überblick Gebührenart Euro     Anmeldegebühr  (einschließlich der Klassengebühr bis zu drei Klassen)  300,00 Euro Anmeldegebühr bei elektronischer Anmeldung  (einschließlich der Klassengebühr bis zu drei Klassen)  290,00 Euro Klassengebühr  bei Anmeldung (für jede Klasse ab der vierten Klasse) 100,00 Euro Beschleunigte Prüfung  der Anmeldung 200,00 Euro     Verlängerungsgebühr  (einschließlich der …

Welttag des geistigen Eigentums: Das Deutsche Patent- und Markenamt ist dabei

Pressemitteilung des DPMA vom 10. April 2013 München. Am 26. April findet anlässlich des Welttages des geistigen Eigentums erstmalig eine dezentrale bundesweit koordinierte Veranstaltungsreihe der deutschen Patentinformationszentren in Zusammenarbeit mit dem Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) und weiteren Institutionen statt. Insbesondere an kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sowie Start-ups richtet sich die Vielzahl regionaler Veranstaltungen …

WIPO veröffentlicht Zeitschrift zu IR-Marken und dem IR-Markensystem

„Madrid Highlights“ heißt eine aktuelle Online-Zeitschrift, die die Weltorganisation für Geistiges Eigentum (WIPO) seit letztem Jahr herausgibt. Die Schrift erscheint im Vierteljahresrhythmus und wendet sich an die Nutzer des Madrider Systems zur Internationalen Registrierung von Marken (Madrider Markenabkommen und Protokoll zum Madrider Markenabkommen).

Inkrafttreten der Dritten Verordnung zur Änderung der Markenverordnung mit marginalen Änderungen des DPMA-Verfahrens

Inkrafttreten der Dritten Verordnung zur Änderung der Markenverordnung und anderer Verordnungen Die Markenverordnung, die Geschmacksmusterverordnung, die Patentverordnung und die Gebrauchsmusterverordnung wurden durch die Dritte Verordnung zur Änderung der Markenverordnung und anderer Verordnungen vom 10. Dezember 2012 (BGBl. I S. 2630) geändert. Durch die Verordnung wird geregelt, dass die Klasseneinteilung und die alphabetischen Listen der Waren …