Neue Markenregisterrechte im November 2013: Kunst kann man hören (Rundfunk-Orchester Berlin)/ MYVAN (Daimler) u.a.

3020110340250 Kunst kann man hören 05.11.2013 Rundfunk-Orchester und -Chöre GmbH Berlin, 10117 Berlin, DE 3020110620997 Yardstick 04.11.2013 Hess, Sebastian, 58706 Menden, DE 3020110682402 econ 04.11.2013 Gehrke econ Steuerberatungsgesellschaft mbH, 30916 Isernhagen,   DE 3020120168655 MYVAN 05.11.2013 Daimler AG, 70327 Stuttgart, DE 3020130024893   04.11.2013 Asch, Tim Maximilian, 46236 Bottrop, DE; Bugla, Marek, 46236   Bottrop, …

DPMA geht für 2013 von steigenden Anmeldezahlen bei allen gewerblichen Schutzrechten aus

Nach vorläufigen Hochrechnungen erwartet das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA) für das Jahr 2013 steigende Anmeldezahlen bei gewerblichen Schutzrechten. Besonders deutlich wird der Anstieg bei Patentanmeldungen ausfallen. Bei Marken und Gebrauchsmusteranmeldungen, die in den letzten Jahren rückläufig waren, zeichnet sich eine Trendwende ab hin zu einem leichten Anstieg. Auch beim Designschutz (Geschmacksmuster) steigt die Anzahl …

Links zu den Markenämter weltweit nach Kontinenten

Links zu den Markenämter weltweit nach Kontinenten Europa   Andorra (AD) Belgien (BE) Belarus/Weißrussland, Republik (BY) Bulgarien (BG) Dänemark (DK) Deutschland (DE) Estland (EE) Finnland (FI) Frankreich (FR) Griechenland (GR) Irland (IE) Island (IS) Italien (IT) Kroatien (HR) Lettland (LV) Litauen (LT) Luxemburg (LU) Mazedonien, ehemalige jugoslawische Republik (MK) Moldau, Republik (MD)

Allgemeine Grundsätze der rechtserhaltenden Benutzung durch eine von der Eintragung abweichende Form gelten auch für eine Marke, die einen fiktionalen Ursprung hat

a) Die allgemeinen Grundsätze der rechtserhaltenden Benutzung durch eine von der Eintragung abweichende Form gelten auch für eine Marke, die einen fiktionalen Ursprung hat (hier: Lieblingsbier der Hauptfigur einer Zeichentrickserie) und im Wege der „umgekehrten Produktplatzierung“ für re-ale Produkte verwendet wird. b) Danach ist der für die Beurteilung der rechtserhaltenden Benutzung maßgebende Verkehrskreis nicht auf …

Dem Zeichen „Kaleido“ fehlt für die Ware „Spielzeug“ nicht jegliche Unterscheidungskraft im Sinne von § 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG, insbesondere wirddas Zeichen nicht stets als verkürzte Beschreibung der Ware „Kaleidoskop“ verstehen.

a) Dem Zeichen „Kaleido“ fehlt für die Ware „Spielzeug“ nicht jegliche Un-terscheidungskraft im Sinne von § 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG. Insbesondere wird der Verkehr das Zeichen nicht stets als verkürzte Beschreibung der Wa-re „Kaleidoskop“ verstehen. b) Abstrakte sprachwissenschaftliche Erkenntnisse, die auf der Annahme einer assoziativen Ergänzung von als Abkürzung erkannten Begriffen in ei-nem …