Der Titel „Ich bin dann mal Weg“ ist schutzfähig und das beanstandete Zeichen „Ich bin dann mal weg.de“ sind hochgradig ähnlich.

Der Titel „Ich bin dann mal weg“ ist schutzfähig. Eine Bezeichnung eines Werks im Sinn von § 5 Abs. 3 MarkenG ist kennzeichnungskräftig, wenn ihr die Eignung zur Werkindividualisierung, also zur Unterscheidung eines Werks von anderen Werken, zukommt. Der Titel und das beanstandete Zeichen „Ich bin dann mal weg.de“ sind hochgradig ähnlich. Den Zusatz „.de“ …

Volkswagen obsiegt mit bekannter oder berühmter VOLKSWAGEN-Marke gegen die BILD-Markenserie Volks.Inspektion (Zurückverweisung)

a) Weist ein Zeichen Ähnlichkeiten mit einer bekannten oder gar berühmten Marke auf, kann das Publikum wegen der Annäherung an die bekannte Marke zu dem Schluss gelangen, zwischen den Unternehmen, die die Zeichen nutzten, lägen wirtschaftliche oder organisatorische Verbindungen vor. b) Eine Beeinträchtigung der Unterscheidungskraft im Sinne von Art. 9 Abs. 1 Satz 2 Buchst. …

Links zu den Markenämter weltweit nach Kontinenten

Links zu den Markenämter weltweit nach Kontinenten Europa   Andorra (AD) Belgien (BE) Belarus/Weißrussland, Republik (BY) Bulgarien (BG) Dänemark (DK) Deutschland (DE) Estland (EE) Finnland (FI) Frankreich (FR) Griechenland (GR) Irland (IE) Island (IS) Italien (IT) Kroatien (HR) Lettland (LV) Litauen (LT) Luxemburg (LU) Mazedonien, ehemalige jugoslawische Republik (MK) Moldau, Republik (MD)

Ladenbeschilderung mit fremden Marken kann ausnahmsweise zu Markenverletzung führen, wenn eine vertragliche Beziehung zum Markeninhaber suggeriert wird

1. Erweckt die in die Ladenbeschilderung eines Händlers aufgenommene Marke eines Herstellers den unrichtigen Eindruck, zwischen Händler und Hersteller bestehe eine vertragliche Verbindung, wird die Herkunftsfunktion der fremden Marke beeinträchtigt; die Schutzschranken der §§ 23, 24 MarkenG greifen in diesem Fall nicht ein. 2. Geht in einem solchen Fall der Markeninhaber gegen die Verletzung über …