Die Registrierung einer Domain als solche stellt in der Regel keine Markenrechtsverletzung dar
1. Die Registrierung einer Domain als solche stellt in der Regel keine Markenrechtsverletzung dar. Es müssen zur reinen Registrierung weitere Umstände hinzutreten, aus denen sich eine hinreichend konkrete Gefahr für die Verwirklichung der weiteren Merkmale des Verletzungstatbestandes ergibt. 2. Ein solcher notwendiger Bezug kann grundsätzlich vorliegen, wenn feststeht, dass die Domain für ein in einer …