Die Registrierung einer Domain als solche stellt in der Regel keine Markenrechtsverletzung dar

1. Die Registrierung einer Domain als solche stellt in der Regel keine Markenrechtsverletzung dar. Es müssen zur reinen Registrierung weitere Umstände hinzutreten, aus denen sich eine hinreichend konkrete Gefahr für die Verwirklichung der weiteren Merkmale des Verletzungstatbestandes ergibt. 2. Ein solcher notwendiger Bezug kann grundsätzlich vorliegen, wenn feststeht, dass die Domain für ein in einer …

Links zu den Markenämter weltweit nach Kontinenten

Links zu den Markenämter weltweit nach Kontinenten Europa   Andorra (AD) Belgien (BE) Belarus/Weißrussland, Republik (BY) Bulgarien (BG) Dänemark (DK) Deutschland (DE) Estland (EE) Finnland (FI) Frankreich (FR) Griechenland (GR) Irland (IE) Island (IS) Italien (IT) Kroatien (HR) Lettland (LV) Litauen (LT) Luxemburg (LU) Mazedonien, ehemalige jugoslawische Republik (MK) Moldau, Republik (MD)

Haftung des Admin-C als Störer setzt voraus, dass ihn ausnahmsweise eine eigene Pflicht trifft, zu prüfen, ob mit der beabsichtigten Registrierung Rechte Dritter verletzt werden

a) Das in Art. XXV Abs. 5 Satz 2 des deutsch-amerikanischen Freundschafts-, Handels- und Schiffahrtsvertrags statuierte Herkunftslandprinzip (Prinzip der gegenseitigen Anerkennung) gilt nur für die Partei- und Prozessfähigkeit der im jeweils anderen Vertragsstaat gegründeten Gesellschaften. Für die Erlangung und Aufrechterhaltung von Handelsnamen und sonstigen gewerblichen Schutzrechten haben die Staatsangehörigen und Gesellschaften des einen Vertragsteils in …

Haftung für Domainhändler wegen Markenveletzung ab Kenntnis (Abmahnung)

Domainhändler können für Markendomains wegen Markenverletzung haftbar sein; dies gilt jedenfalls ab Kenntnis der Marke, so das Landgericht Stuttgart (nicht rechtskräftig). Der BGH hat dies bisher anders gesehen. LG Stuttgart 17 O 73/11 Urteil vom 28. Juli 2011 – Haftung von Sedo Urteil 1. Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 1.820,00 € nebst Zinsen …