3D-Marke für Formgestaltungen sind technisch bedingt und vom Markenschutz gemäß § 3 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG ausgeschlossen, bei denen die von der Form erzeugte Wirkung technischer Natur ist

a) Nur solche Formgestaltungen sind technisch bedingt und vom Markenschutz gemäß § 3 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG ausgeschlossen, bei denen die von der Form erzeugte Wirkung technischer Natur ist. Vermittelt ein wesentliches Merkmal der Form allein geschmackliche, optische oder haptische Sinnes-eindrücke, liegen darin Wirkungen auf nichttechnischem Gebiet, so dass das Schutzhindernis nicht eingreift. b) …

Lindt-Bär verletzt nicht die „GOLDBÄREN“-Marke von Haribo – Überkreuzkollision zwischen Wortmarke und dreidimensionaler Gestaltung

OLG Köln · Urteil vom 11. April 2014 · Az. 6 U 230/12 Auf die Berufung der Beklagten wird das am 18.12.2012 verkündete Urteil der 33. Zivilkammer des Landgerichts Köln – 33 O 803/11 – wie folgt abgeändert: Die Klage wird abgewiesen. Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die …

Links zu den Markenämter weltweit nach Kontinenten

Links zu den Markenämter weltweit nach Kontinenten Europa   Andorra (AD) Belgien (BE) Belarus/Weißrussland, Republik (BY) Bulgarien (BG) Dänemark (DK) Deutschland (DE) Estland (EE) Finnland (FI) Frankreich (FR) Griechenland (GR) Irland (IE) Island (IS) Italien (IT) Kroatien (HR) Lettland (LV) Litauen (LT) Luxemburg (LU) Mazedonien, ehemalige jugoslawische Republik (MK) Moldau, Republik (MD)

Markenanmeldungen sowie Designanmeldungen ab November 2013 beim DPMA per WEB-Formular eingeschränkt möglich

Voraussichtlich ab Anfang November 2013 können Sie Marken- und Geschacksmusteranmeldungen online – ohne Signatur – einreichen (DPMAdirekt WEB)! Sie brauchen dafür keine Software herunterzuladen und benötigen keine Signaturkarte. In 7 Schritten werden Sie durch die WEB-Anwendung geführt und melden Ihre Marke bzw. Ihr Geschmacksmuster ohne größeren Aufwand schnell und günstig an. Die Markenanmeldung kostet für …

§ 9 MarkenVO regelt, welche Inhalte eine 3D-Markenanmeldung aufweisen kann und muss

§ 9 Dreidimensionale Marken (1) Wenn der Anmelder angibt, dass die Marke als dreidimensionale Marke eingetragen werden soll, so sind der Anmeldung zwei übereinstimmende zweidimensionale grafische Wiedergaben der Marke beizufügen. Die Wiedergaben können bis zu sechs verschiedene Ansichten enthalten und sind auf einem Blatt Papier entsprechend dem Format des § 8 Abs. 3 einzureichen. Wenn …