Wenn gegen die Marke nach Eintragung erfolgreich Widerspruch eingelegt wird, wird sie ggf. teilweise gelöscht. Sie wird auch gelöscht, wenn sie auf Antrag eines Dritten für verfallen oder für nichtig erklärt wird. Auch Klagen vor den Zivilgerichten können die Löschung der Marke zur Folge haben. Darüber hinaus wird die Marke vor Ablauf der zehn Jahre gelöscht, wenn der Markeninhaber durch eine Verzichtserklärung auf sie verzichtet.

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