Gebührenart | Euro |
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Anmeldegebühr (einschließlich der Klassengebühr bis zu drei Klassen) | 300,00 Euro |
Anmeldegebühr bei elektronischer Anmeldung (einschließlich der Klassengebühr bis zu drei Klassen) | 290,00 Euro |
Klassengebühr bei Anmeldung (für jede Klasse ab der vierten Klasse) | 100,00 Euro |
Beschleunigte Prüfung der Anmeldung | 200,00 Euro |
Verlängerungsgebühr (einschließlich der Klassengebühr bis zu drei Klassen) | 750,00 Euro |
Klassengebühr bei Verlängerung (für jede Klasse ab der vierten Klasse) | 260,00 Euro |
Widerspruchsgebühr | 120,00 Euro |
Löschungsgebühr wegen Nichtigkeit aufgrund absoluter Schutzhindernisse | 300,00 Euro |
Löschungsgebühr wegen Verfalls | 100,00 Euro |
Rückerstattungsgebühr | 10,00 Euro |
Die Anmeldegebühr beinhaltet die Gebühr für drei Waren- oder Dienstleistungsklassen. Für jede weitere Klasse ist die Klassengebühr zu zahlen. Die Anmeldegebühr und eventuelle Klassengebühren sind Antragsgebühren, die mit der Antragstellung und Zahlung (unabhängig vom Ausgang des Markeneintragungsverfahrens) verfallen. Das heißt, die Antragsgebühren können z.B. bei Rücknahme der Markenanmeldung nicht zurückgezahlt werden. Eine Rückzahlung von Gebühren erfolgt lediglich bei Zahlung ohne Rechtsgrund. Bitte beachten Sie, dass hier eine Erstattungsgebühr in Höhe von 10,00 Euro einbehalten wird. Falls für Sie eine schnellere Bearbeitung Ihrer Anmeldung von Interesse ist, können Sie einen Beschleunigungsantrag stellen. Die Beschleunigungsgebühr beträgt 200,00 Euro. Der Schutz einer Marke gilt zunächst für 10 Jahre. Durch Zahlung der Verlängerungsgebühr können Sie die Schutzdauer um jeweils weitere zehn Jahre verlängern. |