BGH: Für die Bezeichnung einer Veranstaltung kann Werktitelschutz i.S. von § 5 Abs. 1 und 3 MarkenG bestehen

a) Für die Bezeichnung einer Veranstaltung kann Werktitelschutz i.S. von § 5 Abs. 1 und 3 MarkenG bestehen. b) Die rechtsverletzende Benutzung eines Werktitels erfordert eine titelmäßige Ver-wendung, wenn sich der Klagetitel nicht auch zu einem Hinweis auf die Herkunft des gekennzeichneten Produkts aus einem Unternehmen entwickelt hat. c) Eine ausländische juristische Person kann sich …

Am 3. Oktober 1990 übernahm das Deutsche Patentamt (DPA), das heutige Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA), die Aufgaben des „Amtes für Erfindungs- und Patentwesen“ der DDR

Zwei deutsche Patentämter wurden eins München/Berlin/Jena. Vor zwanzig Jahren, am 3. Oktober 1990, übernahm das Deutsche Patentamt (DPA), das heutige Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA), die Aufgaben des „Amtes für Erfindungs- und Patentwesen“ der DDR mit 13,5 Millionen Patentdokumenten. Gleichzeitig wurde das Deutsche Patentamt die alleinige Zentralbehörde für den gewerblichen Rechtsschutz in Deutschland. 450 der …