Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH)
C‑17/24 – CeramTec GmbH / Coorstek Bioceramics LLC (Urteil vom 19.06.2025)
Stichworte: Absolute Nichtigkeitsgründe, Formmarke/technische Funktion (Art. 7 Abs. 1 lit. e ii a.F.), Bösgläubigkeit (Art. 52 Abs. 1 lit. a und b a.F.).
Ergebnis/Kernaussage: Die Nichtigkeitsgründe aus Art. 52 Abs. 1 lit. a (i.V.m. Art. 7 Abs. 1) und lit. b (Bösgläubigkeit) sind autonom, aber nicht gegenseitig ausschließend. Bösgläubigkeit ist zum Zeitpunkt der Anmeldung zu beurteilen; spätere Umstände können als Indizien herangezogen werden. Keine Erfordernis, dass zugleich der Formausschluss nach Art. 7 Abs. 1 lit. e ii erfüllt ist.
C‑365/24 – Purefun Group AB / Doggy AB (Urteil vom 10.07.2025)
Stichworte: Firmenname/Unternehmensbezeichnung als ausschließliche Kennzeichnungsrechte; Richtlinie (EU) 2015/2436; Warenverkehrsfreiheit.
Ergebnis/Kernaussage: Das Unionsrecht steht nationalen Regelungen nicht entgegen, die für bestimmte Firmenbezeichnungen ein Ausschließlichkeitsrecht vorsehen, sofern u.a. Klarheit/Bestimmtheit gewahrt ist und ein Verfallsmechanismus bei Nichtbenutzung besteht. Nationale Gerichte haben Verhältnismäßigkeit und Grundfreiheiten zu beachten.
Gericht der Europäischen Union (EuG)
T‑38/24 – OMV AG / EUIPO (Urteil vom 11.06.2025)
Stichworte: Farbmarke (Farbkombination Blau/Grün), Unterscheidungskraft.
Ergebnis: Klage abgewiesen; Eintragung mangels originärer Unterscheidungskraft zu Recht verweigert.
T‑402/24 – Vintae Luxury Wine Specialists SLU / EUIPO (Urteil vom 02.07.2025) – „VITAE“
Stichworte: Verfallsverfahren, ernsthafte Benutzung (Art. 58 Abs. 1 lit. a UMV).
Ergebnis: Klage stattgegeben; Entscheidung der Beschwerdekammer aufgehoben (zur Benutzungspflicht).
T‑513/24 – Lunar Outpost Inc. / EUIPO (Urteil vom 02.07.2025) – „LUNAR OUTPOST“
Stichworte: Beschreibende Angabe; fehlende Unterscheidungskraft.
Ergebnis: Klage abgewiesen; Eintragung zu Recht verweigert.
T‑1103/23 & T‑1104/23 – Ferrari SpA / EUIPO – Hesse (Urteil vom 02.07.2025) – „TESTAROSSA“ (u.a. auch für Modellfahrzeuge)
Stichworte: Verfallsverfahren, ernsthafte Benutzung; Nutzung durch Dritte mit (konkludenter) Zustimmung; Ersatzteile/Serviceleistungen; Weiterverkauf.
Ergebnis: Ferrari obsiegt; Entscheidungen der Beschwerdekammer werden aufgehoben (rechtserhaltende Benutzung bejaht, u.a. über autorisierten Zweitmarkt/Teile/„Official Licensed Product“).
T‑347/24 – Target Brands, Inc. / EUIPO – Polipol Polstermöbel (Urteil vom 09.07.2025) – Figur: drei konzentrische rot‑weiße Kreise
Stichworte: Nichtigkeitsverfahren; fehlende Unterscheidungskraft; Verfahrensrechte/Begründungspflicht.
Ergebnis: Klage abgewiesen; Nichtigkeit bestätigt (keine originäre Unterscheidungskraft für die beanspruchten Dienstleistungen).
T‑1170/23, T‑1171/23, T‑1173/23 – Spin Master Toys UK Ltd / EUIPO – Verdes Innovations (Urteile vom 09.07.2025) – 3D‑Form einer Würfel‑Gestaltung („Rubik’s Cube“) mit Gitterstruktur/Farbquadraten
Stichworte: Formmarke; technische Funktion (Art. 7 Abs. 1 lit. e ii a.F.).
Ergebnis: Klagen abgewiesen; Nichtigkeit der Formmarken bestätigt (wesentliche Merkmale – Würfelform, Gitterstruktur, farblich differenzierte Quadrate – sind zur Erreichung eines technischen Ergebnisses erforderlich).
T‑304/24, T‑305/24, T‑306/24 – sprd.net AG / EUIPO (Urteile vom 09.07.2025) – Positionsmarken „I ♥ …“ (Bekleidung, etc.)
Stichworte: Positions-/Ausstattungsmarke; originäre Unterscheidungskraft.
Ergebnis: Klagen abgewiesen; keine Unterscheidungskraft allein aufgrund der Positionierung des Zeichens.
T‑215/24 – Rigo Trading SA / EUIPO (Urteil vom 16.07.2025) – Figur: „welliges Rechteck“ (IR mit EU‑Benennung)
Stichworte: Originäre Unterscheidungskraft.
Ergebnis: Klage abgewiesen; fehlende Unterscheidungskraft.
T‑105/23 & T‑106/23 – Iceland Foods Ltd / EUIPO (Urteile vom 16.07.2025) – Wortmarke „ICELAND“ / Figurativ „Iceland“
Stichworte: Absolute Schutzhindernisse, beschreibende Angabe.
Ergebnis: Klagen abgewiesen; beschreibender Charakter bestätigt (insb. geographischer Bezug).
T‑432/24 – Glaxo Group Ltd / EUIPO – Cipla Europe NV (Urteil vom 23.07.2025) – 3D‑Marke „Inhalator‑Form (lila/purpur)“
Stichworte: Nichtigkeitsverfahren; fehlende originäre Unterscheidungskraft; keine Verkehrsdurchsetzung nachgewiesen; Res judicata/Bindungswirkung nach Zurückverweisung.
Ergebnis: Klage abgewiesen; Nichtigkeit der 3D‑Formmarke bestätigt.
T‑472/24 – Summer Fridays LLC / EUIPO (Urteil vom 23.07.2025) – Wortmarke „JET LAG“
Stichworte: Beschreibende Angabe (u.a. Kosmetik/Wellness‑Bezug).
Ergebnis: Klage abgewiesen; beschreibend i.S.v. Art. 7 Abs. 1 lit. c UMV.
T‑436/24 – Löwen Entertainment GmbH / EUIPO – Wazdan Holding Ltd (Urteil vom 23.07.2025) – „MAGIC CROWN“ vs. „CROWN“
Stichworte: Verwechslungsgefahr (Art. 8 UMV).
Ergebnis: Klage abgewiesen; keine Verwechslungsgefahr.
Bundesgerichtshof (BGH, Deutschland)
I ZB 53/24 – Beschluss vom 18.06.2025 (Markenlöschung/Bösgläubigkeit)
Stichworte: Bösgläubige Anmeldung; vorangehende Maßnahmen gegen ältere Marken; rechtliches Gehör.
Ergebnis: Rechtsbeschwerde erfolglos; Entscheidung des BPatG bestätigt (keine Bösgläubigkeit im konkreten Fall; Vorinstanz hatte u.a. auf eingeleitete förmliche Schritte – Übertragungsklage/Antrag auf Erklärung der Nichtigkeit der älteren Marke – abgestellt).
I ZB 53/24 – Beschluss vom 31.07.2025 (Gegenstandswert im Marken‑Rechtsbeschwerdeverfahren)
Stichworte: Gegenstandswertfestsetzung in Marken‑Löschungsverfahren.
Ergebnis: Gegenstandswert für das Rechtsbeschwerdeverfahren regelmäßig 50.000 € (Mangels abweichender Anhaltspunkte).
Oberster Gerichtshof (OGH, Österreich)
4 Ob 176/24x – Beschluss vom 24.06.2025 – „OLYMP“ vs. „OLYMPIC/OLYMPIAN“ (IOC)
Stichworte: Widerspruch; Verwechslungsgefahr; Unterbrechungsantrag (§ 190 ZPO i.V.m. § 29b MSchG).
Ergebnis: Revisionsrekurs zurückgewiesen; Widerspruch des IOC erfolgreich – vollständige Löschung der jüngeren Marken „OLYMP“/„OLYMP Realitätenges.m.b.H.“ wegen Verwechslungsgefahr bestätigt. Verfahrensunterbrechung abgelehnt (EUIPO‑Nichtigkeitsanträge wurden erst nach Schluss der Verhandlung erster Instanz eingebracht).
4 Ob 187/24i – Beschluss vom 24.06.2025 – Nichtbenutzung (Bücher)
Stichworte: Rechtserhaltende Benutzung; Nachweislast; bloße Nennung im Impressum.
Ergebnis: Außerordentliche Revision zurückgewiesen; Marke wegen Nichtbenutzung für unwirksam erklärt. Hinweis auf ein Unternehmen im Impressum genügt nicht als markenmäßige Benutzung; nachgewiesener Verkauf von 16 Exemplaren eines gekennzeichneten Buchs im relevanten Zeitraum reicht nicht aus.
Kurztrend
- Strenger Maßstab bei Form‑ und Farbmarken: EuG bestätigt wiederholt fehlende originäre Unterscheidungskraft bzw. technische Funktion (OMV‑Farben; GSK‑Inhaler; „Rubik’s Cube“).
- Benutzungspflicht im Fokus: EuG (VITAE) und OGH (Bücher‑Fall) verdeutlichen die Bedeutung belastbarer Benutzungsnachweise; bloße Hinweise/Impressum helfen nicht.
- Bösgläubigkeit autonom: EuGH (CeramTec) schärft den Prüfungsrahmen; parallele Anknüpfung an Form‑Ausschluss nicht erforderlich.
- Geographische/„sprechende“ Zeichen: EuG (ICELAND) hält am strengen Kurs fest.
- Österreich: OGH bejaht Verwechslungsgefahr „OLYMP“ vs. IOC‑Marken und konkretisiert Unterbrechungsvoraussetzungen in Widerspruchsverfahren.
