Ob Slogan, Logo oder Name – Ihre Marke ist nicht nur Ihr Auftritt, sondern Ihr Schutzschild. Auf markenrechteblog.de bieten wir Ihnen rechtliche Durchblicke zum Markenrecht – verständlich, unterhaltsam und mit einem Augenzwinkern.
Fiktives Fallbeispiel: Die Influencerin „LolaSneaks“
Lola ist Sneakers-Influencerin mit Fashion-Fokus. Sie prägt den Hashtag #LolaSneaks, der viral geht. Die Fans bringen ihn mit ihr in Verbindung – und irgendwann wird „LolaSneaks“ auf einem beliebten E-Commerce-Shopping-Portal als Marke zum Verkauf angeboten, inklusive exklusiver Sneaker-Kollektion.
Dramatisch? Ja – aber typisch: Wer nicht schützt, schaut zu. Lola kommt zu uns – wir prüfen, ob der Hashtag markenfähig ist und sich im Verkehr als Herkunftshinweis etabliert (MarkenG § 3). Außerdem fragen wir: Ist „LolaSneaks“ beschreibend (Freihaltebedürfnis – § 8 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG)? Oder unterscheidungskräftig genug, um als Wortmarke eingetragen zu werden?
Worauf Sie beim Markenschutz achten sollten
- Unterscheidungskraft: Die Marke muss geeignet sein, Ihren Content vom Rest zu unterscheiden – nicht nur beschreiben.
- Freihaltebedürfnis: Begriffe, die eine Produktklasse oder Herkunft beschreiben, können nicht geschützt werden.
- Klassenauswahl: Eine Markenanmeldung umfasst bestimmte Waren- oder Dienstleistungsklassen. Wer zuerst kommt, mahlt zuerst – auch @Apfel darf das Markenzeichen nutzen, solange er in einer anderen Klasse agiert.
Ihre Marke – unser Schutzkonzept
Wir beraten Sie praxisnah zu: • Markenrecherche & Schutzfähigkeit • Eintragung beim DPMA, EUIPO oder WIPO • Markenüberwachung und Verteidigung • Abwehr unlauterer Markenanmeldungen • Lizenzierung, Merchandising & Markenstrategien

