IR-Marke: internationale Markenanmeldung nach dem Madrider System

Wer außerhalb der EU verkauft, produziert oder Lizenzen vergibt, braucht dort eigenen Markenschutz. Über das Madrider System der Weltorganisation für geistiges Eigentum (WIPO) lässt sich eine bestehende deutsche Marke oder Unionsmarke mit einer einzigen Anmeldung auf über 100 Länder erstrecken, darunter das Vereinigte Königreich, die Schweiz, die USA, China, Japan und Indien.

So funktioniert die internationale Registrierung

Die IR-Marke ist kein einheitliches Weltmarkenrecht, sondern ein Bündel nationaler (bzw. regionaler) Schutzrechte, die über ein zentrales Verfahren beantragt und verwaltet werden. Grundlage ist immer eine Basismarke: eine deutsche Marke oder Anmeldung beim DPMA oder eine Unionsmarke beim EUIPO. Die internationale Anmeldung wird über dieses Ursprungsamt bei der WIPO eingereicht. Dabei benennen Sie die Länder, in denen Schutz gewünscht ist.

  1. Basismarke klären: Die IR-Marke darf in Zeichen und Verzeichnis nicht über die Basismarke hinausgehen.
  2. Länder auswählen: nach Absatz-, Produktions- und Nachahmermärkten. Länder können später nachbenannt werden.
  3. Recherche in den Zielländern: zumindest für die wichtigsten Märkte, weil jedes Land nach eigenem Recht prüft.
  4. Einreichung über das Ursprungsamt und Prüfung der Formalien durch die WIPO.
  5. Prüfung durch die benannten Länder: Jedes Amt kann innerhalb seiner Frist eine Schutzverweigerung aussprechen, gegen die dann vor Ort, meist mit lokalem Anwalt, vorgegangen werden muss.

Kosten

Die WIPO berechnet eine Grundgebühr in Schweizer Franken sowie Länder- und Klassengebühren, die je nach benanntem Land stark variieren. Hinzu kommt eine nationale Gebühr des Ursprungsamts. Den genauen Betrag ermittelt der Gebührenrechner der WIPO („Madrid Fee Calculator“); wir erstellen Ihnen vorab eine Kostenaufstellung für Ihre Länderauswahl. Im Vergleich zu einzelnen nationalen Anmeldungen ist die IR-Marke bei mehreren Ländern meist deutlich günstiger und einfacher zu verwalten.

Die fünfjährige Abhängigkeit („Zentralangriff“)

In den ersten fünf Jahren nach der internationalen Registrierung hängt die IR-Marke von der Basismarke ab. Wird die Basismarke in dieser Zeit gelöscht oder eingeschränkt, etwa durch einen erfolgreichen Widerspruch oder einen Löschungsantrag, fällt die IR-Marke in gleichem Umfang weg. Diese Schwäche lässt sich abmildern: Innerhalb von drei Monaten nach Löschung der internationalen Registrierung kann sie in nationale Anmeldungen in den benannten Ländern umgewandelt werden, die den ursprünglichen Zeitrang behalten („Transformation“). Eine gründliche Recherche für die Basismarke ist deshalb doppelt wichtig.

Priorität nutzen

Wird die internationale Anmeldung innerhalb von sechs Monaten nach der Basisanmeldung eingereicht, kann deren Priorität beansprucht werden. Viele Unternehmen melden daher zunächst in Deutschland oder der EU an, testen den Markt und entscheiden innerhalb dieser Frist über die Auslandsländer.

Wann eine nationale Anmeldung im Ausland besser ist

  • Das Zielland ist nicht Mitglied des Madrider Systems.
  • Das Verzeichnis soll im Zielland anders oder breiter formuliert werden als die Basismarke.
  • Die Basismarke ist angreifbar, und der Auslandsschutz soll von ihr unabhängig sein.
  • Es gibt im Zielland besondere Anforderungen, etwa an Benutzungsnachweise oder die Formulierung von Waren.

Verwaltung nach der Registrierung

Ein großer Vorteil: Inhaberwechsel, Adressänderungen, Einschränkungen und Verlängerungen werden zentral bei der WIPO für alle Länder eingetragen. Die Schutzdauer beträgt zehn Jahre und ist verlängerbar. Bei einer Übertragung ist zu beachten, dass der Erwerber in den betroffenen Ländern zur Inhaberschaft berechtigt sein muss.

Prüfung in den benannten Ländern

Nach der Registrierung durch die WIPO prüft jedes benannte Land die Marke nach seinem eigenen Recht. Die Ämter haben dafür eine Frist, die je nach Land in der Regel zwölf oder achtzehn Monate beträgt. Erhebt ein Amt innerhalb dieser Frist keine Einwände, gilt der Schutz dort als gewährt. Eine Schutzverweigerung („provisional refusal“) betrifft dagegen nur das jeweilige Land; die übrigen Länder bleiben unberührt. Auf eine Verweigerung muss innerhalb der lokalen Fristen und häufig durch einen im Land zugelassenen Vertreter reagiert werden. Typische Gründe sind beschreibende Bedeutungen in der Landessprache, zu allgemein formulierte Waren oder ältere lokale Marken.

Besonderheiten wichtiger Märkte

  • Europäische Union: Ist Ihre Basismarke eine deutsche Marke, kann die EU in der IR-Marke als Ganzes benannt werden; das ist eine Alternative zur direkten Unionsmarkenanmeldung.
  • Vereinigtes Königreich und Schweiz: Seit dem Brexit ist für das Vereinigte Königreich eigener Schutz nötig; beide Länder können über das Madrider System benannt werden.
  • USA: Das US-Markenamt verlangt sehr konkrete Warenbezeichnungen und eine Erklärung zur ernsthaften Benutzungsabsicht; später sind Benutzungsnachweise vorzulegen. Das Verzeichnis sollte darauf von Anfang an zugeschnitten sein.
  • China: Das chinesische Amt prüft nach eigenen Untergruppen der Klassen. Weil dort Markenanmeldungen durch Dritte („Trademark Squatting“) verbreitet sind, empfiehlt sich eine frühe Anmeldung, oft auch der chinesischen Schreibweise.

Diese Hinweise sind allgemeiner Natur; die konkreten Anforderungen klären wir für Ihre Zielländer mit unseren ausländischen Partnerkanzleien.

Strategie: in welcher Reihenfolge anmelden?

  1. Kernmarkt sichern: deutsche Marke oder Unionsmarke nach gründlicher Recherche.
  2. Prioritätsfrist nutzen: innerhalb von sechs Monaten die wichtigsten Auslandsmärkte benennen.
  3. Produktionsländer nicht vergessen: Wer in Asien fertigen lässt, sollte auch dort Schutz erwägen, um Nachahmungen an der Quelle zu begegnen.
  4. Nachbenennen: weitere Länder später ergänzen, sobald der Markteintritt konkret wird.
  5. Überwachen und benutzen: eine Markenüberwachung einrichten und in jedem Land die Benutzungsregeln beachten.

Häufige Fragen zur IR-Marke

Kann ich eine IR-Marke ohne deutsche oder EU-Marke anmelden?

Nein. Die internationale Registrierung setzt immer eine Basismarke bei einem Ursprungsamt voraus, zu dem der Anmelder einen Bezug (Sitz, Niederlassung oder Staatsangehörigkeit) hat.

Kann ich später weitere Länder hinzufügen?

Ja, durch eine nachträgliche Benennung. Der Zeitrang im neuen Land richtet sich dann nach dem Tag der Nachbenennung.

Ist Deutschland in einer IR-Marke mit EU-Basis enthalten?

Ja, über die Basismarke selbst: Eine Unionsmarke gilt bereits in Deutschland. Benannt werden in der IR-Marke nur Länder außerhalb des Schutzgebiets der Basismarke.

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