Eine eingetragene Marke verteidigt sich nicht selbst. Weder das DPMA noch das EUIPO informieren Sie, wenn ein Dritter eine verwechselbare Marke anmeldet. Wer nicht überwacht, bemerkt Nachahmer oft erst, wenn die Widerspruchsfrist längst abgelaufen ist, und muss dann den teureren Weg über Nichtigkeitsantrag oder Klage gehen.
Warum überwachen?
Die Ämter tragen jüngere Marken ein, ohne ältere Rechte von Amts wegen zu prüfen. Es liegt beim Markeninhaber, rechtzeitig Widerspruch zu erheben. Die Frist dafür beträgt beim DPMA drei Monate ab Veröffentlichung der Eintragung, beim EUIPO drei Monate ab Veröffentlichung der Anmeldung. Zudem kann eine Marke, die über Jahre hinweg verwässert, ihre Kennzeichnungskraft verlieren: Je mehr ähnliche Zeichen geduldet werden, desto enger wird der Schutzbereich.
Hinzu kommt die Duldung: Wer die Benutzung einer jüngeren eingetragenen Marke fünf Jahre lang in Kenntnis duldet, verliert insoweit seine Ansprüche gegen sie (Verwirkung, § 21 MarkenG). Auch deshalb sollte man wissen, was im Markt passiert.
Was eine Markenüberwachung umfasst
- Registerüberwachung: Regelmäßiger Abgleich neuer Anmeldungen und Eintragungen beim DPMA, EUIPO und der WIPO mit Ihrer Marke, auf identische wie auf ähnliche Zeichen
- Bewertung der Treffer: Wir filtern automatische Treffer und melden Ihnen nur die relevanten Kollisionen mit Einschätzung
- Fristenkontrolle: Berechnung der Widerspruchsfristen und rechtzeitige Empfehlung
- Optional Marktbeobachtung: Online-Marktplätze, Domains und Unternehmensregister, soweit sinnvoll
Identitäts- oder Ähnlichkeitsüberwachung?
Eine reine Identitätsüberwachung findet nur gleichlautende Zeichen und ist entsprechend günstig. Gefährlicher sind aber meist leicht abgewandelte Zeichen: ein Buchstabe anders, ein Zusatz, eine Übersetzung. Für Kernmarken empfehlen wir deshalb eine Ähnlichkeitsüberwachung, die klangliche und schriftbildliche Varianten erfasst. Für Nebenmarken kann eine Identitätsüberwachung genügen.
Was passiert bei einem Treffer?
- Prüfung: Wie ähnlich sind Zeichen und Waren? Wie stark ist Ihre Marke? Wird Ihre Marke benutzt (Nichtbenutzungseinrede)?
- Empfehlung: Nichts tun, Anmelder anschreiben, Widerspruch einlegen oder bei bereits erfolgter Benutzung gegen die Verletzung vorgehen.
- Umsetzung: Wir legen fristgerecht Widerspruch ein oder verhandeln eine Abgrenzung.
Ein frühes, freundliches Anschreiben an den Anmelder führt nicht selten zur Rücknahme der Anmeldung, bevor überhaupt Kosten für ein Verfahren entstehen.
Überwachung des eigenen Portfolios
Zur Überwachung gehört auch der Blick auf die eigenen Marken: Laufen Verlängerungen an? Wird jede Marke für alle eingetragenen Waren benutzt, oder droht nach Ablauf der Benutzungsschonfrist eine Teillöschung? Werden Benutzungsnachweise gesammelt? Wir unterstützen Sie bei der Pflege Ihres Portfolios (siehe Verlängerung und Benutzungszwang).
Für wen lohnt sich die Überwachung?
- Unternehmen mit einer Hauptmarke, die das Geschäft trägt
- Marken in umkämpften Klassen wie Bekleidung, Kosmetik, Lebensmittel, Software
- Start-ups nach einer Finanzierungsrunde, wenn der Markenname bekannt wird
- Inhaber von Unionsmarken, die gegen Anmeldungen aus allen Mitgliedstaaten wachsam sein müssen
Ein Beispiel aus dem Alltag
Angenommen, ein Hersteller von Naturkosmetik ist Inhaber der deutschen Marke „Velora“. Ein Wettbewerber meldet „Velorra Skin“ für Hautpflegeprodukte als Unionsmarke an. Ohne Überwachung erfährt der Hersteller davon erst, als die Produkte des Wettbewerbers im Handel auftauchen. Zu diesem Zeitpunkt ist die Widerspruchsfrist längst abgelaufen. Mit Überwachung erhält er die Meldung kurz nach Veröffentlichung der Anmeldung, kann den Anmelder anschreiben und notfalls fristgerecht Widerspruch beim EUIPO einlegen. Der Aufwand dafür ist in aller Regel deutlich geringer als ein späterer Nichtigkeitsantrag oder ein Prozess.
Schutzgebiete der Überwachung festlegen
Welche Register überwacht werden sollten, hängt vom eigenen Schutzgebiet ab, aber nicht nur davon. Auch der Inhaber einer rein deutschen Marke muss Unionsmarken und internationale Registrierungen mit Schutz für die EU im Blick behalten, denn diese gelten ebenfalls in Deutschland. Wer international tätig ist, ergänzt die Überwachung um die Register der wichtigsten Zielmärkte. Für Marken mit hoher Bekanntheit kann auch eine klassenübergreifende Überwachung sinnvoll sein, weil bekannte Marken auch gegen Zeichen für unähnliche Waren vorgehen können.
Marktbeobachtung: Plattformen, Domains, Handelsregister
Viele Verletzungen erscheinen nie im Markenregister. Nachahmer verkaufen auf Online-Marktplätzen, registrieren ähnliche Domains oder gründen Unternehmen mit verwechselbaren Namen. Ergänzend zur Registerüberwachung kann es sich deshalb lohnen, gezielt bestimmte Plattformen, neue Domainregistrierungen oder Handelsregistereintragungen zu beobachten. Für Online-Marktplätze bieten die Betreiber teils eigene Programme für Markeninhaber an, die eine eingetragene Marke voraussetzen. Wird eine Verletzung entdeckt, stehen Abmahnung und weitere Ansprüche wegen Markenverletzung zur Verfügung; bei Domains kommen zusätzlich die Verfahren der Vergabestellen in Betracht (mehr zu Domains).
So arbeiten wir mit Ihnen zusammen
- Bestandsaufnahme: Welche Marken besitzen Sie, in welchen Ländern, für welche Waren? Welche sind geschäftskritisch?
- Zuschnitt: Wir legen Zeichen, Klassen und Register fest und wählen zwischen Identitäts- und Ähnlichkeitsüberwachung.
- Regelmäßige Berichte: Sie erhalten nur relevante Treffer mit kurzer Bewertung und dem Fristende.
- Entscheidung und Umsetzung: Sie entscheiden, wir übernehmen die Umsetzung vom Anschreiben bis zum Widerspruch.
Die Kosten der Überwachung richten sich nach Zahl der Marken, Umfang und Schutzgebieten. Wir nennen Ihnen vorab einen festen Rahmen.
Überwachung und Widerspruch gehören zusammen
Eine Überwachung entfaltet ihren Nutzen erst, wenn auf Treffer schnell reagiert wird. Die Widerspruchsfristen von drei Monaten sind kurz, und Entscheidungen im Unternehmen brauchen Zeit: Wer ist zuständig, welches Budget steht bereit, wie wichtig ist die betroffene Marke? Wir empfehlen deshalb, vorab festzulegen, bei welchen Treffern ohne Rückfrage Widerspruch eingelegt werden soll, etwa bei identischen Zeichen für die Kernprodukte, und bei welchen eine gemeinsame Abstimmung genügt. So geht keine Frist verloren, und der Aufwand bleibt planbar. Die Ergebnisse der Überwachung helfen zudem, den Markt besser zu verstehen: Sie zeigen, welche Wettbewerber neue Produkte vorbereiten und in welchen Klassen sich Konflikte häufen.
Häufige Fragen zur Markenüberwachung
Informiert mich das Markenamt über ähnliche Anmeldungen?
Das DPMA nicht. Das EUIPO versendet bei Unionsmarkenanmeldungen unter Umständen Recherche-Mitteilungen an Inhaber älterer Unionsmarken; eine vollständige Überwachung ersetzt das nicht.
Ab wann sollte die Überwachung beginnen?
Am besten direkt nach der Anmeldung. Denn auch Ihre Anmeldung kann schon als älteres Recht gegen spätere Anmeldungen eingesetzt werden.
Markenüberwachung einrichten
Nennen Sie uns Ihre Marken. Wir schlagen Umfang und Schutzgebiete der Überwachung vor. Telefon 0511.35 73 56-0 · Kontaktformular