Wortmarke „Weltuntergang“ für Philip-Nicholas Blank aus Hof vom DPMA für Verpflegung und Beherbergung von Gästen eingetragen

  Datenbestand DB DE 111 Registernummer RN 302012011709 210 Aktenzeichen AKZ 3020120117090 540 Wiedergabe der Marke WM Weltuntergang 550 Markenform MF Wortmarke 220 Anmeldetag AT 30.01.2012 151 Tag der Eintragung im Register ET 22.03.2012 730 Inhaber INH Blank, Philip-Nicholas, 95028 Hof, DE 750 Zustellanschrift ZAN Palast Sport & Event GmbH, Alsenberger Str. 27, 95028 Hof …

Die indirekte Verwendung des Keyword „MOST Pralinen“ verletzt die Marke „MOST“ auch dann nicht, wenn nur andere Pralinen im Shop angeboten werden (BGH)

Bundesgerichtshof präzisiert Rechtsprechungzum Keyword-Advertising- MOST Pralinen Der unter anderem für das Markenrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat seine Rechtsprechung zur Zulässigkeit des Keyword-Advertising, bei dem Internetnutzern anhand eines mit der Marke identischen oder verwechselbaren Schlüsselworts die Werbung eines Dritten angezeigt wird, bestätigt und präzisiert.

Mexiko tritt dem Madrider Protokoll (PMMA) zum Madrider Markenabkommen (MMA) bei

Mexico Joins the International Trademark System Geneva, November 19, 2012 PR/2012/725 Mexico’s Secretary of Economy Bruno Ferrari deposited his country’s instrument of accession to the Madrid Protocol for the International Registration of Marks with WIPO Director General Francis Gurry on November 19, 2012, bringing the total number of members of the international trademark system to …

Kein Markenschutz kraft Benutzung für beschreibende Firmenbezeichnungen

a) Solange die nicht abgekürzte Firmenbezeichnung verwendet wird und ge-schützt ist, kann der Prüfung, ob sich einer ihrer Bestandteile als Schlag-wort eignet, nicht allein eine daneben in Gebrauch genommene abgekürz-te Firmenbezeichnung zugrunde gelegt werden. b) Werden Bestandteile einer Firma sowohl für sich betrachtet als auch in ihrer Verbindung vom Verkehr als beschreibende Sachbezeichnung ver-standen, so …

Die Markenbenutzung für eine jüngere Marke kann auch dann abweichen, wenn die abweichende Benutzungsvariante ihrerseits als Marke eingetragen ist (EuGH)

1.      Art. 10 Abs. 2 Buchst. a der Ersten Richtlinie 89/104/EWG des Rates vom 21. Dezember 1988 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Marken ist dahin auszulegen, dass er es dem Inhaber einer eingetragenen Marke nicht verwehrt, sich zum Nachweis für deren Benutzung im Sinne dieser Vorschrift darauf zu berufen, dass sie in einer von ihrer Eintragung …