Einer Markenanmeldung können Abbildungen der Marke, nicht aber Muster und Modelle beigefügt werden.
§ 13 Muster und Modelle Der Anmeldung dürfen keine Muster oder Modelle der mit der Marke versehenen Gegenstände oder in den Fällen der §§ 9, 10 und 12 der Marke selbst beigefügt werden. § 11 Abs. 3 bleibt unberührt.