Kein Markenschutz kraft Benutzung für beschreibende Firmenbezeichnungen

a) Solange die nicht abgekürzte Firmenbezeichnung verwendet wird und ge-schützt ist, kann der Prüfung, ob sich einer ihrer Bestandteile als Schlag-wort eignet, nicht allein eine daneben in Gebrauch genommene abgekürz-te Firmenbezeichnung zugrunde gelegt werden. b) Werden Bestandteile einer Firma sowohl für sich betrachtet als auch in ihrer Verbindung vom Verkehr als beschreibende Sachbezeichnung ver-standen, so …

Wortmarke „Lesen was gesund macht“ durch Markenamt am 20.11.2012 für Wort & Bild Verlag Konradshöhe GmbH & Co. KG in Nizza-Klassen 9,16, 35, 38 und 42 eingetragen

Datenbestand DB DE 111 Registernummer RN 302010042675 210 Aktenzeichen AKZ 3020100426756 540 Wiedergabe der Marke WM Lesen was gesund macht 550 Markenform MF Wortmarke 220 Anmeldetag AT 14.07.2010 151 Tag der Eintragung im Register ET 20.11.2012 730 Inhaber INH Wort & Bild Verlag Konradshöhe GmbH & Co. KG, 82065 Baierbrunn, DE 740 Vertreter VTR Rechts- …

Ein Lizenznehmer darf zu seinen Gunsten lizensierte Marken auch dann weiternutzen darf, wenn bei Insolvenz seines Lizenzgebers dessen Insolvenzverwalter die Erfüllung des Markenlizenzvertrages nach § 365 (a) des U.S. Bankruptcy Code ablehnt (Rejection)

Nach einer Pressemitteilung des GTAI: Der United States Court of Appeals for the Seventh Circuit hat kürzlich in dem Fall Sunbeam Products, Inc. v. Chicago American Manufacturing, LLC entschieden, dass ein Lizenznehmer zu seinen Gunsten lizensierte Marken auch dann weiternutzen darf, wenn bei Insolvenz seines Lizenzgebers dessen Insolvenzverwalter die Erfüllung des Markenlizenzvertrages nach § 365 …

Ein einziger Liefervertrag mit einem Kunden kann zur Benutzung einer Marke ausreichen, wenn der Vertrag einen erheblichen Umfang hat

a) Unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls kann auch ein einziger Liefervertrag mit einem einzelnen Kunden für eine ernsthafte Benutzung der Marke ausreichen, wenn der Vertrag einen nach den Verhältnissen des Markeninhabers erheblichen Umfang hat. b) Wird mit der Marke gekennzeichnete und für einen deutschen Empfänger bestimmte ausländische Ware auf dessen Weisung in einem deutschen …

Die Markenbenutzung für eine jüngere Marke kann auch dann abweichen, wenn die abweichende Benutzungsvariante ihrerseits als Marke eingetragen ist (EuGH)

1.      Art. 10 Abs. 2 Buchst. a der Ersten Richtlinie 89/104/EWG des Rates vom 21. Dezember 1988 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Marken ist dahin auszulegen, dass er es dem Inhaber einer eingetragenen Marke nicht verwehrt, sich zum Nachweis für deren Benutzung im Sinne dieser Vorschrift darauf zu berufen, dass sie in einer von ihrer Eintragung …