Das Markenanmeldeverfahren, die Markeneintragung und Markenverlängerung

Markenanmeldeverfahren Die Markenstellen des Deutschen Patent- und Markenamts klären zunächst, ob alle erforderlichen Angaben, nämlich Anmelder, Marke und das Verzeichnis der Waren und Dienstleistungen, vorliegen. Bearbeitet wird die Markenanmeldung jedoch erst, wenn die Gebühren für die Anmeldung vollständig einbezahlt sind. Als nächstes prüfen die Markenstellen, ob die angemeldete Marke wegen absoluter Schutzhindernisse von der Eintragung …

Das Unternehmensschlagwort „Yok Yok“ ist hinreichend unterscheidungskräftig im Sinne von § 5 MarkenG

1. Das Unternehmensschlagwort „Yok Yok“ ist auch im Hinblick auf türkischsprachige Verbraucher hinreichend unterscheidungskräftig im Sinne von § 5 MarkenG. 2. Bei dem Betrieb von Kiosken ist – wenn Anhaltspunkte für eine Kiosk-Kette fehlen – davon auszugehen, dass Unternehmen nur regional tätig und nicht auf Expansion ausgelegt ist. Der räumliche Schutzbereich beschränkt sich gleichwohl nicht …

Der Goldton des „Lindt-Goldhasen“ genießt als Benutzungsmarke Markenschutz für Schokoladenhasen, weil 70% der Bevölkerung den Farbton Lindt zuordnen

Der unter anderem für das Markenrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat entschieden, dass der Goldton des „Lindt-Goldhasen“ Markenschutz genießt. Sachverhalt: Die Klägerinnen sind Gesellschaften der Unternehmensgruppe Lindt & Sprüngli, die hochwertige Schokolade herstellt. Eines der Produkte der Klägerinnen ist der „Lindt-Goldhase“, der seit dem Jahr 1952 in Deutschland in goldener Folie und seit 1994 …

Schutz der Bezeichnung „Aceto Balsamico di Modena“ umfasst nicht die Verwendung ihrer einzelnen nicht geografischen Begriffe wie Aceto oder Balsamico.

Art. 1 der Verordnung (EG) Nr. 583/2009 der Kommission vom 3. Juli 2009 zur Eintragung einer Bezeichnung in das Verzeichnis der geschützten Ursprungsbezeichnungen und der geschützten geografischen Angaben (Aceto Balsamico di Modena [g.g.A.]) ist dahin auszulegen, dass sich der Schutz der Bezeichnung „Aceto Balsamico di Modena“ nicht auf die Verwendung ihrer einzelnen nicht geografischen Begriffe erstreckt. URTEIL DES …

Erschöpfung des Markenrechts liegt auch dann nicht vor, wenn die konkrete Werbung die Herkunfts- oder Garantiefunktion der Marke berührt, ihre Unterscheidungskraft ausnutzt oder ihren Ruf beeinträchtigt

a) Verwendet ein Wiederverkäufer eine Mehrzahl von Marken auf dem Versandkar-ton, in dem sich Produkte befinden, die nicht mit einer dieser Marken gekenn-zeichnet sind, so liegt der für die Erschöpfung des Rechts an diesen Marken er-forderliche konkrete Produktbezug vor, wenn der Verkehr angesichts des Ver-sandkartons annimmt, der Wiederverkäufer vertreibe Produkte aller dort genann-ten Marken, sofern …