Neu eingetragene Marken: 6th1,ANCIENT HISTORY,A X ELLOS

– 2048 DE 3020140026384 302014002638 Eingetragen 9,28,38,41,42 Mad Data GmbH & Co. KG 15-04-2014 Word 06-10-2014 4D XXL EM 012936704 012936704 Eingetragen 30 PERFETTI VAN MELLE S.P.A. 04-06-2014 Figurative 06-10-2014 6THI THE 6TH INGREDIENT ES M3509230 M3509230 Eingetragen 16 DIANA RODRIGUEZ SALGADO 30-04-2014 Combined 07-10-2014 A RU 2001739656 246884 Eingetragen 9,16,35,37,38,41,42 Общество с ограниченной ответственностью …

Eintragungshindernis auf Zeichen anwendbar, das ausschließlich aus der Form einer Ware mit mehreren Eigenschaften besteht, wobei die Wahrnehmung der Form der Ware durch die angesprochenen Verkehrskreise nur eines der Beurteilungskriterien darstellt.

1. Art. 3 Abs. 1 Buchst. e erster Gedankenstrich der Ersten Richtlinie 89/104/EWG des Rates vom 21. Dezember 1988 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Marken ist dahin auszulegen, dass das in dieser Bestimmung vorgesehene Eintragungshindernis auf ein Zeichen anwendbar ist, das ausschließlich aus der Form einer Ware besteht die eine oder mehrere …

Verletzung der Pflicht zur Vorlage an den EuGH durch das Bundespatentgericht kann die zulassungsfreie Rechtsbeschwerde gemäß § 83 Abs. 3 Nr. 3 MarkenG eröffnen

MarkenG § 83 Abs. 3 Nr. 1 und 3; Verordnung (EU) Nr. 1151/2012 Art. 7 Abs. 1 Buchst. e; Verordnung (EWG) Nr. 2081/92 Art. 4 Abs. 2 Buchst. e Die Rüge einer Verletzung der Pflicht zur Vorlage an den Gerichtshof der Europäischen Union durch das Bundespatentgericht kann nicht die zulassungsfreie Rechtsbeschwerde nach § 83 Abs. …

Ist eine Bezeichnung aus zwei Wortzeichen gebildet, die jeweils für sich genommen und eindeutig räumlich zugeordnet mit dem Zusatz ® versehen und zudem durch ein Pluszeichen im Sinne einer gleichwertigen Aufzählung verbunden sind (hier:“PRAEBIOTIK® + PROBIOTIK®“), bestehen deutliche Anhaltspunkte für die Annahme, dass der Verkehr in der benutzten Form zwei voneinander zu unterscheidende Zeichen sieht.

BGH URTEIL I ZR 38 / 13 – Probiotik MarkenG § 26 Abs. 3 a) Wird eine Wortmarke dergestalt benutzt, dass das Wortzeichen graphisch oder farblich gestaltet wird oder bildliche Elemente hinzugefügt werden, ist für die Prüfung der rechtserhaltenden Benutzung gemäß § 26 Abs. 3 MarkenG maßgeblich, ob diese weiteren Elemente einen Bezug zur Funktion …

Bei einer abstrakten Farbmarke – hier Sparkassenrot – muss die erforderliche Unterscheidungskraft vor der Anmeldung der Marke erworben sein

1. Art. 3 Abs. 1 und 3 der Richtlinie 2008/95/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Oktober 2008 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Marken ist dahin auszulegen, dass er einer Auslegung des nationalen Rechts entgegensteht, wonach es in Verfahren, in denen fraglich ist, ob eine konturlose Farbmarke infolge ihrer Benutzung …