Verwirkung markenrechtlicher Ansprüche nach langer Zeit (17 Jahre) des Nebeneinander der Produkt (Pfefferspray)

Für den Verwirkungseinwand kommt es darauf an, ob durch eine längerdauernde redliche und ungestörte Benutzung einer Kennzeichnung ein Zustand geschaffen worden ist, der für den Benutzer einen beachtlichen Wert hat, der ihm nach Treu und Glauben erhalten bleiben muss und den auch der Verletzte ihm nicht streitig machen kann, wenn er durch sein Verhalten diesen …

Die als „verantwortliche Person“ nach Kosmetik-VO benannte Unternehmung ist für die Verletzung einer fremden Marke mitverantwortlich

1. Ein Parfumflakon kann eine markenmäßige Benutzung beinhalten sowie eine fremde dreidimensionale Marke verletzen, wenn die Gestaltung dieses Flakons entsprechend der verkehrsbekannten Übung in diesem Warenbereich besondere Auffälligkeiten aufweist und der Flakon der als Marke geschützten Form hinreichend ähnlich ist (im Streitfall bejaht). 2. Das als „verantwortliche Person“ im Sinne der Kosmetik-VO für ein Kosmetikprodukt …

Verletzung der Gemeinschaftsmarke Red Bull Dose durch nachgeahmte Energy Drink Dosen

Selbst bei der Annahme, die Ähnlichkeit der einander gegenüberstehenden Zeichen sei aufgrund des anderen Textes und der Abbildung von Kühen zu gering, um die Verwechslungsgefahr zu begründen, erfolgt aus Sicht der Kammer durch die angesprochenen Verkehrskreise eine gedankliche Verknüpfung des Zeichens der Beklagten mit der Klagemarke, da diese einen sehr hohen Bekanntheitsgrad aufweist und sich …

Bei einer verkehrsdurchgesetzte 3D-Marke ist im Verletzungsfall davon auszugehen, dass die verletzte Form markenmässig verwendet wird

Besteht zwischen einer verkehrsdurchgesetzten dreidimensionalen Klagemarke und der beanstandeten, für identische Waren verwendeten Form eine hochgradige Zeichenähnlichkeit, so ist im Regelfall davon auszugehen, dass der Verkehr nicht nur die Form der Klagemarke, sondern auch die angegriffene Gestaltung als herkunftshinweisend wahrnimmt. BGH URTEIL I ZR 23/14 vom 21. Oktober 2015 – Bounty MarkenG § 14 Abs. …

Kein Auskunftsverweigerungsrecht einer Bank oder Sparkasse bei Verletzung geistigen Eigentums und Auskunftsanspruch ggü Bankkunden

Deutsches Bankgeheimnis rechtswidrig, das es einem Bankinstitut unbegrenzt und bedingungslos gestattet, eine Auskunft nach Art. 8 Abs. 1 Buchst. c der Richtlinie zu Geistigem und gewerblichem Eigentum über Namen und Anschrift eines Kontoinhabers unter Berufung auf das Bankgeheimnis zu verweigern. URTEIL DES GERICHTSHOFS (Vierte Kammer) 16. Juli 2015(*) „Vorlage zur Vorabentscheidung – Geistiges und gewerbliches …