Markenverletzung durch Nachfüllen eines mit der Marke des Originalherstellers gekennzeichnetes wiederbefüllbares Behältnis mit Waren eines anderen Herstellers

a) Grundsätzlich liegt eine Markenverletzung vor, wenn ein mit der Marke des Originalherstellers gekennzeichnetes wiederbefüllbares Behältnis mit Waren eines anderen Herstellers nachgefüllt wird und der Verkehr die Marke auf dem Behält-nis als Hinweis nicht nur auf die betriebliche Herkunft des Behältnisses, sondern auch auf die betriebliche Herkunft des Inhalts versteht. b) Für die Frage, ob …

Die als „verantwortliche Person“ nach Kosmetik-VO benannte Unternehmung ist für die Verletzung einer fremden Marke mitverantwortlich

1. Ein Parfumflakon kann eine markenmäßige Benutzung beinhalten sowie eine fremde dreidimensionale Marke verletzen, wenn die Gestaltung dieses Flakons entsprechend der verkehrsbekannten Übung in diesem Warenbereich besondere Auffälligkeiten aufweist und der Flakon der als Marke geschützten Form hinreichend ähnlich ist (im Streitfall bejaht). 2. Das als „verantwortliche Person“ im Sinne der Kosmetik-VO für ein Kosmetikprodukt …

Ob der Verkehr eine Marke als beschreibende Angabe oder Abkürzung erkennt, ist anhand der Marke selbst zu beurteilen; der Inhalt des Dienstleistungsverzeichnisses kann zur Ermittlung des Verkehrsverständnisses nicht herangezogen werden.

Ob der Verkehr eine Marke als beschreibende Angabe oder Abkürzung erkennt, ist anhand der Marke selbst zu beurteilen. Der Inhalt des Dienstleistungsverzeichnisses kann zur Ermittlung des Verkehrsverständnisses nicht herangezogen werden. BGH BESCHLUSS I ZB 64/13 vom 22. Mai 2014 – ECR-Award MarkenG § 8 Abs. 2 Nr. 1

Werden Unternehmen mit dem Namen einer Region und dem Unternehmensgegenstand üblicherweise bezeichnet, kann dies Markenschutz begründen

a) Bei der Beurteilung des Fehlens jeglicher Unterscheidungskraft im Sinne von § 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG bestehen keine unterschiedlichen Maßstäbe für Waren- und Dienstleistungsmarken. b) Hat sich in einer Branche die Kennzeichnungsgewohnheit herausgebildet, Unternehmen mit dem Namen einer Region und dem Unternehmensgegen-stand zu bezeichnen, kann dies dazu führen, dass der Verkehr derartige Bezeichnungen …

Eintragungshindernis auf Zeichen anwendbar, das ausschließlich aus der Form einer Ware mit mehreren Eigenschaften besteht, wobei die Wahrnehmung der Form der Ware durch die angesprochenen Verkehrskreise nur eines der Beurteilungskriterien darstellt.

1. Art. 3 Abs. 1 Buchst. e erster Gedankenstrich der Ersten Richtlinie 89/104/EWG des Rates vom 21. Dezember 1988 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Marken ist dahin auszulegen, dass das in dieser Bestimmung vorgesehene Eintragungshindernis auf ein Zeichen anwendbar ist, das ausschließlich aus der Form einer Ware besteht die eine oder mehrere …