Ist ein Zeichen wirksam als Marke eingetragen, verhindert im Verletzungsverfahren die Schutzschranke des § 23 Abs. 1 Nr. 2 MarkenG einen unangemessenen Schutz von Zeichen, die originär schutzunfähig sind

a) Im Löschungsklageverfahren wirkt die Benutzung für eine Spezialware auch für einen umfassenderen, nicht zu breiten Warenoberbegriff rechtserhaltend. Die gebotene wirtschaftliche Betrachtungsweise und das berechtigte Interesse des Zeicheninhabers, in seiner geschäftli-chen Bewegungsfreiheit nicht ungebührlich eingeengt zu werden, rechtfertigen es, auch die Waren im Warenverzeichnis zu belassen, die nach der Verkehrsauffassung gemeinhin zum gleichen Warenbereich gehören. …

Schutz der Bezeichnung „Aceto Balsamico di Modena“ umfasst nicht die Verwendung ihrer einzelnen nicht geografischen Begriffe wie Aceto oder Balsamico.

Art. 1 der Verordnung (EG) Nr. 583/2009 der Kommission vom 3. Juli 2009 zur Eintragung einer Bezeichnung in das Verzeichnis der geschützten Ursprungsbezeichnungen und der geschützten geografischen Angaben (Aceto Balsamico di Modena [g.g.A.]) ist dahin auszulegen, dass sich der Schutz der Bezeichnung „Aceto Balsamico di Modena“ nicht auf die Verwendung ihrer einzelnen nicht geografischen Begriffe erstreckt. URTEIL DES …

Thermomix-Kochbücher: Der Verkehr ist daran gewöhnt, dass Büchertitel in aller Regel einzig als Hinweis auf den Inhalt des Buches und der Unterscheidung von anderen Büchern dienen

Nach § 14 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG ist es Dritten untersagt, ohne Zustimmung des Inhabers der Marke im geschäftlichen Verkehr ein mit der Marke identisches Zeichen für Waren zu benutzen, die mit denjenigen identisch sind, für die sie Schutz genießt. Die Vorschrift setzt Art. 5 Abs. 1 Satz 2 Buchst. a MarkenRL a.F. (entspricht …

Erschöpfung des Markenrechts liegt auch dann nicht vor, wenn die konkrete Werbung die Herkunfts- oder Garantiefunktion der Marke berührt, ihre Unterscheidungskraft ausnutzt oder ihren Ruf beeinträchtigt

a) Verwendet ein Wiederverkäufer eine Mehrzahl von Marken auf dem Versandkar-ton, in dem sich Produkte befinden, die nicht mit einer dieser Marken gekenn-zeichnet sind, so liegt der für die Erschöpfung des Rechts an diesen Marken er-forderliche konkrete Produktbezug vor, wenn der Verkehr angesichts des Ver-sandkartons annimmt, der Wiederverkäufer vertreibe Produkte aller dort genann-ten Marken, sofern …

Markenverletzung durch Nachfüllen eines mit der Marke des Originalherstellers gekennzeichnetes wiederbefüllbares Behältnis mit Waren eines anderen Herstellers

a) Grundsätzlich liegt eine Markenverletzung vor, wenn ein mit der Marke des Originalherstellers gekennzeichnetes wiederbefüllbares Behältnis mit Waren eines anderen Herstellers nachgefüllt wird und der Verkehr die Marke auf dem Behält-nis als Hinweis nicht nur auf die betriebliche Herkunft des Behältnisses, sondern auch auf die betriebliche Herkunft des Inhalts versteht. b) Für die Frage, ob …