Der Prioritätsgrundsatz regelt, wie im Wortlaut des Art. 9 Abs. 2 UMV zum Ausdruck kommt, das zeitliche Rangverhältnis von Rechten

a) Die Neufassung des Art. 127 Abs. 3 UMV, die – anders als Art. 99 Abs. 3 Fall 2 GMV – nicht mehr die Einrede des Inhabers des älteren Rechts vorsieht, hat nichts daran geändert, dass ein älteres Recht der Inanspruchnahme aus der Unionsmarke im Wege der Einrede entgegengesetzt werden kann. Dies folgt aus der …

3D-Marke für Formgestaltungen sind technisch bedingt und vom Markenschutz gemäß § 3 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG ausgeschlossen, bei denen die von der Form erzeugte Wirkung technischer Natur ist

a) Nur solche Formgestaltungen sind technisch bedingt und vom Markenschutz gemäß § 3 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG ausgeschlossen, bei denen die von der Form erzeugte Wirkung technischer Natur ist. Vermittelt ein wesentliches Merkmal der Form allein geschmackliche, optische oder haptische Sinnes-eindrücke, liegen darin Wirkungen auf nichttechnischem Gebiet, so dass das Schutzhindernis nicht eingreift. b) …

Wenn bei Erhebung der Verletzungsklage aus einer Marke bereits ein Löschungsantrag gegen die Klagemarke gestellt, ist das Verletzungsverfahren in der Regel auszusetzen

1. Ist bei Erhebung der Verletzungsklage aus einer Unionsmarke bereits ein Löschungsantrag gegen die Klagemarke beim EUIPO gestellt, ist das Verletzungsverfahren gemäß Art. 104 I UMV in der Regel auszusetzen; etwas anderes kann dann gelten, wenn der Löschungsantrag offensichtlich aussichtslos erscheint (im Streitfall verneint). 2. Als einstweilige Maßnahme nach einer Aussetzung (Art. 104 III UMV) …

Verwirkung markenrechtlicher Ansprüche nach langer Zeit (17 Jahre) des Nebeneinander der Produkt (Pfefferspray)

Für den Verwirkungseinwand kommt es darauf an, ob durch eine längerdauernde redliche und ungestörte Benutzung einer Kennzeichnung ein Zustand geschaffen worden ist, der für den Benutzer einen beachtlichen Wert hat, der ihm nach Treu und Glauben erhalten bleiben muss und den auch der Verletzte ihm nicht streitig machen kann, wenn er durch sein Verhalten diesen …

Die als „verantwortliche Person“ nach Kosmetik-VO benannte Unternehmung ist für die Verletzung einer fremden Marke mitverantwortlich

1. Ein Parfumflakon kann eine markenmäßige Benutzung beinhalten sowie eine fremde dreidimensionale Marke verletzen, wenn die Gestaltung dieses Flakons entsprechend der verkehrsbekannten Übung in diesem Warenbereich besondere Auffälligkeiten aufweist und der Flakon der als Marke geschützten Form hinreichend ähnlich ist (im Streitfall bejaht). 2. Das als „verantwortliche Person“ im Sinne der Kosmetik-VO für ein Kosmetikprodukt …