Marken werden für bestimmte Waren und Dienstleistungen eingetragen. Danach bestimmt sich der Schutzumfang der Marke. Alle Waren und Dienstleistungen sind aufgrund der Nizzaer Klassifikation in insgesamt 45 Klassen aufgeteilt. Die Nizzaer Klassifikation umfasst international festgelegte Listen von bestimmten Waren und (1,22 MB) Dienstleistungen, die insgesamt ca. 9.000 Begriffe umfassen. Diese Listen reichen in der Praxis jedoch nicht aus, um alle existierenden Waren und Dienstleistungen sicher in eine bestimmte Klasse eingruppieren zu können.
Daher hat sich das DPMA aktiv daran beteiligt, mit dem HABM und weiteren nationalen Markenämtern Europas, eine einheitliche Klassifikationsdatenbank mit etwa 60.000 Waren- und Dienstleistungsbegriffen zu schaffen. Diese Begriffe, die in 27 Landessprachen übersetzt sind, werden innerhalb der Systematik der Nizzaer Klassifikation von den daran teilnehmenden Ländern (Übersicht siehe: tmdn.org) einheitlich akzeptiert und in dieselbe Klasse eingruppiert.
Im Zuge der Implementierung dieser Datenbank wurde deutlich, dass die nationalen Markenämter Europas sowie das HABM die Systematik der Nizzaer Klassifikation in der Vergangenheit nicht immer gleich ausgelegt hatten: Unterschiedliche Ämter akzeptierten und interpretierten verschiedene Waren- und Dienstleistungsbegriffe uneinheitlich. Mit dem Aufbau der Waren- und Dienstleistungsdatenbank ist es gelungen, eine einheitliche Linie in der Frage der Klassifikation von Waren und Dienstleistungen zu finden sowie die Interpretation und Akzeptanz von ca. 60.000 Waren- und Dienstleistungsbegriffen zu vereinheitlichen.Im Zuge dieser Harmonisierung hat das DPMA seine Klassifikationspraxis für Markenanmeldungen, die ab dem 12. November 2013 im DPMA eingehen, in einigen Punkten verändert (siehe Änderungen in der Klassifikationspraxis).
Für die einheitliche Klassifikationsdatenbank wurde innerhalb der Klasseneinteilung der Nizzaer Klassifikation eine Struktur erarbeitet, die das Auffinden von Begriffen innerhalb der Datenbank erleichtern soll. Die Waren- und Dienstleistungsbegriffe der 45 Klassen der Nizzaer Klassifkation wurden – soweit möglich – jeweils in Oberbegriffe zusammengefasst, die dann wiederum zu Oberbegriffen zusammen gefasst wurden. Auf diese Weise entstand eine Baumstruktur („Taxonomie“), die alle in den einzelnen Klassen enthaltenen Waren und Dienstleistungen, die sich aktuell in der Datenbank befinden, abbildet.
Die oberste Ebene der Baumstruktur – mit den weitesten Oberbegriffen, die bestimmt genug sind, um selbst als Ware oder Dienstleistung für eine Marke beansprucht zu werden – wird als „Class Scope“ bezeichnet. Die Beanspruchung eines Class Scopes in einer Markenanmeldung soll ermöglichen, mit wenigen Oberbegriffen einen maximalen Schutz für alle in der Datenbank enthaltenen Waren oder Dienstleistungen einer gesamten Klasse der Nizzaer Klassifikation erlangen zu können. Bitte beachten Sie aber die Hinweise zu den Folgen der Verwendung von Class Scopes! Die Class Scopes der Klassen 1 bis 45 der Nizzaer Klassifikation finden Sie hier.
Im Rahmen der europaweiten Harmonisierung der Klassifikation wurde auch eine gemeinsame Interpretation der Klassenüberschriften der Nizzaer Klassifikation gefunden. Die Klassenüberschriften wurden nach dem Urteil des EuGH in Sachen „IP Translator“ (C-307/10 vom 19. Juni 2012) darauf überprüft, ob die Oberbegriffe hinreichend klar und eindeutig sind, damit die zuständigen Behörden wie auch die Wirtschaftsteilnehmer allein auf ihrer Grundlage den Umfang des Markenschutzes bestimmen können. Im Ergebnis wurden einige Begriffe dieser Klassenüberschriften als zu unbestimmt angesehen.
Quelle:DPMA