Patentanmelder können bei den deutschen und finnischen Patentbehörden die beschleunigte Prüfung ihrer Anmeldung beantragen

Patentanmelder können ab dem 14. Januar 2014 bei den deutschen und finnischen Patentbehörden die beschleunigte Prüfung ihrer Anmeldung beantragen. Die Vereinbarung zum sogenannten Patent Prosecution Highway (PPH) haben beide Ämter in München unterzeichnet.

„Die Aktivitäten deutscher Unternehmen in Finnland haben in den letzten Jahren zugenommen. Vor diesem Hintergrund freut es mich besonders, dass wir das Nationale Amt für Patente und Registrierungen von Finnland (NBPR) nach dem britischen Patentamt (UK IPO) als zweiten europäischen Partner für die Zusammenarbeit bei der beschleunigten Prüfung gewinnen konnten“, sagte Frau Rudloff-Schäffer, Präsidentin des DPMA. „Für den Innovationsstandort Europa ist ein gut funktionierendes Patentsystem von grundlegender Bedeutung. Dafür ist es wichtig, unnütze Doppelarbeit zu vermeiden und die Qualität der Prüfung zu steigern. Genau diesen Zielen dient das PPH-Projekt mit dem NBPR.“

Voraussetzung für eine beschleunigte Prüfung ist, dass eine Patentanmeldung beim jeweils anderen Amt bereits angemeldet und dort zumindest ein Patentanspruch für patentfähig befunden wurde. Die Ämter tauschen in diesem Fall ihre Arbeits- und Rechercheergebnisse aus und können sie gegenseitig nutzen. Durch die gegenseitige Nutzung der Arbeits- und Rechercheergebnisse wird auch die Qualität der Prüfung steigen. Weder das DPMA noch das NBPR sind jedoch an die Entscheidungen des jeweiligen anderen Amts gebunden.

Quelle:DPMA

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