Patentanmelder können bei den deutschen und finnischen Patentbehörden die beschleunigte Prüfung ihrer Anmeldung beantragen

Patentanmelder können ab dem 14. Januar 2014 bei den deutschen und finnischen Patentbehörden die beschleunigte Prüfung ihrer Anmeldung beantragen. Die Vereinbarung zum sogenannten Patent Prosecution Highway (PPH) haben beide Ämter in München unterzeichnet.