Kaum ein Symbol ist so bekannt wie das kleine ® hinter einem Markennamen. Viele Unternehmen setzen es ein, um ihre Marke als geschützt zu kennzeichnen. Wann das erlaubt ist und was ™ bedeutet, wissen dagegen nur wenige. Wer die Zeichen falsch verwendet, riskiert nicht nur Missverständnisse, sondern unter Umständen auch eine Abmahnung.
Was bedeutet das ®-Zeichen?
Das ® steht für „registered“ und weist darauf hin, dass ein Zeichen als Marke eingetragen ist. Eine gesetzliche Pflicht, das ® zu verwenden, gibt es in Deutschland und der EU nicht. Der Schutz einer eingetragenen Marke besteht unabhängig davon, ob das Symbol verwendet wird. Das ® hat also vor allem eine Hinweis- und Abschreckungsfunktion: Es signalisiert Wettbewerbern, dass hier ein eingetragenes Recht besteht.
Wann darf das ® verwendet werden?
Das ® darf nur verwendet werden, wenn das Zeichen tatsächlich als Marke eingetragen ist. Dabei ist Folgendes zu beachten:
- Erst nach Eintragung: Eine bloße Anmeldung genügt nicht. Bei deutschen Marken erfolgt die Eintragung vor der Widerspruchsfrist; bei Unionsmarken erst nach Abschluss des Widerspruchsverfahrens; den Ablauf beschreibt unser Beitrag Unionsmarke anmelden.
- Im richtigen Gebiet: Wird ein Produkt in einem Land mit ® beworben, in dem keine Marke besteht, kann das irreführend sein. Bei Exporten sollten Sie daher die territoriale Reichweite Ihrer Marken kennen.
- Für die richtigen Waren: Das ® sollte nur bei Waren und Dienstleistungen verwendet werden, für die die Marke eingetragen ist.
- Für das richtige Zeichen: Ist nur das Logo eingetragen, aber nicht das Wort, kann das ® hinter dem bloßen Wort einen falschen Eindruck erwecken, und umgekehrt.
Und das ™?
Das ™ („trademark“) ist vor allem im angloamerikanischen Raum verbreitet. Es zeigt an, dass ein Zeichen als Marke beansprucht wird, unabhängig davon, ob es eingetragen ist. In Deutschland hat das ™ keine eigenständige rechtliche Bedeutung. Es wird aber häufig verwendet, wenn eine Marke angemeldet, aber noch nicht eingetragen ist. Auch hier gilt: Das Symbol darf keinen falschen Eindruck über den Schutz erwecken.
Risiko: Irreführung
Ein ® ohne eingetragene Marke kann eine irreführende geschäftliche Handlung darstellen. Wettbewerber und Verbände können dann wettbewerbsrechtliche Ansprüche geltend machen, typischerweise in Form einer Abmahnung. Wie Sie darauf reagieren, zeigt unser Beitrag Markenrechtliche Abmahnung erhalten? Typische Fehler sind:
- ® direkt nach der Anmeldung, bevor die Eintragung erfolgt ist,
- ® nach Ablauf oder Löschung einer Marke,
- ® auf Produkten, die in Ländern ohne Markenschutz vertrieben werden,
- ® hinter fremden Marken in eigener Werbung, ohne klare Zuordnung.
Weitere Kennzeichnungen
- Hinweis auf fremde Marken: Wer fremde Marken in Texten nennt, kann einen Hinweis wie „XY ist eine eingetragene Marke der …“ verwenden. Das ist nicht vorgeschrieben, kann aber Klarheit schaffen.
- Markenführung im Text: Marken sollten möglichst nicht als Gattungsbegriff verwendet werden, damit sie nicht „verwässern“. Eine einheitliche Schreibweise unterstützt die Unterscheidungskraft.
Checkliste
- Ist die Marke eingetragen, nicht nur angemeldet?
- Gilt die Marke im Land, in dem das Produkt vertrieben wird?
- Deckt das Verzeichnis die gekennzeichneten Waren ab?
- Entspricht das gekennzeichnete Zeichen der eingetragenen Form?
- Ist die Marke noch in Kraft? Verlängerungen im Fristenkalender notieren.
Wie Ihre Marke auf Verpackung, Website und in der Werbung korrekt gekennzeichnet wird, prüfen wir gern. Schreiben Sie uns oder buchen Sie einen Termin.
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