„Unser Name steht doch im Handelsregister, und die Domain gehört uns auch, damit sind wir geschützt, oder?“ Diesen Satz hören wir von Gründern regelmäßig. Leider stimmt er nur zum Teil. Firmenname, Domain und Marke sind rechtlich drei verschiedene Dinge mit ganz unterschiedlicher Reichweite. Wer das weiß, kann seinen Namen von Anfang an richtig absichern.
Der Firmenname im Handelsregister
Die Eintragung im Handelsregister sagt vor allem etwas über die Firma im handelsrechtlichen Sinne aus: Unter diesem Namen tritt das Unternehmen im Rechtsverkehr auf. Das Registergericht prüft dabei im Wesentlichen nur, ob sich die Firma von anderen Firmen am selben Ort deutlich unterscheidet. Ob es bundesweit oder in der EU bereits eine gleichnamige Marke gibt, prüft das Registergericht nicht.
Die Eintragung schützt Sie also nicht davor, dass ein älterer Markeninhaber gegen Ihren Namen vorgeht. Umgekehrt gibt sie Ihnen auch kein Recht, anderen die Nutzung des Namens überall zu verbieten.
Das Unternehmenskennzeichen: Schutz durch Benutzung
Unabhängig vom Handelsregister entsteht ein Schutz als Unternehmenskennzeichen, sobald Sie Ihren Namen im geschäftlichen Verkehr benutzen und dieser unterscheidungskräftig ist. Dieses Recht ist durchaus wertvoll und kann sogar gegen jüngere Marken eingesetzt werden. Es hat aber Schwächen:
- Der Schutzbereich hängt von der tatsächlichen Tätigkeit ab, oft auch räumlich, etwa bei einem regional tätigen Handwerksbetrieb.
- Der Zeitpunkt, ab dem das Recht besteht, muss im Streitfall bewiesen werden.
- Rein beschreibende Namen wie „Hannover Gebäudereinigung“ sind meist gar nicht oder nur sehr schwach geschützt.
Mehr zu den Grundlagen lesen Sie im Beitrag zu geschäftlichen Bezeichnungen und Unternehmenskennzeichen.
Die Domain: technische Adresse, kein Schutzrecht
Eine Domain wird nach dem Prinzip „Wer zuerst kommt, mahlt zuerst“ vergeben. Die Vergabestellen prüfen nicht, ob Sie Rechte an dem Namen haben. Die Registrierung einer Domain begründet daher kein eigenes Kennzeichenrecht. Sie kann aber, wenn die Domain markenmäßig für ein Angebot benutzt wird, ein Unternehmenskennzeichen oder einen Titelschutz entstehen lassen.
Umgekehrt kann eine Domain fremde Rechte verletzen, wenn unter ihr Waren oder Dienstleistungen angeboten werden, die mit einer älteren Marke verwechselbar sind. Die bloße Registrierung allein ist dagegen in der Regel noch keine Markenverletzung, wie wir im Beitrag zur Registrierung einer Domain dargestellt haben.
Die Marke: das stärkste Instrument
Eine eingetragene Marke bietet dagegen klare Vorteile:
- Klarer Zeitrang: Ab dem Anmeldetag steht fest, wer das ältere Recht hat.
- Bundesweiter oder EU-weiter Schutz: Eine deutsche Marke gilt in ganz Deutschland, eine Unionsmarke in allen EU-Mitgliedstaaten, unabhängig davon, wo Sie bereits tätig sind.
- Definierter Schutzbereich: Das Waren- und Dienstleistungsverzeichnis legt fest, wofür der Schutz gilt.
- Wirtschaftlicher Wert: Marken lassen sich lizenzieren, übertragen und bilanzieren. Für Investoren sind sie oft ein wichtiges Kriterium.
- Durchsetzung auf Plattformen: Viele Marktplätze und soziale Netzwerke verlangen für Beschwerden oder Markenprogramme eine eingetragene Marke.
Die richtige Reihenfolge für Gründer
- Namen finden: idealerweise ein unterscheidungskräftiger, nicht beschreibender Begriff.
- Recherchieren: nach Marken, Firmennamen und Domains. Wie das geht, erklärt unser Beitrag zur Markenrecherche.
- Marke anmelden: mit einem sorgfältig formulierten Verzeichnis.
- Domains und Social-Media-Namen sichern: möglichst zeitgleich.
- Firma eintragen und den Namen im Geschäftsverkehr konsequent benutzen.
Kosten lassen sich dabei unter Umständen über Fördermittel reduzieren, etwa über den KMU-Fonds 2021.
Gründer begleiten wir von der Prüfung des Wunschnamens bis zur eingetragenen Marke. Ein erstes Gespräch können Sie hier buchen; Fragen beantworten wir auch über das Kontaktformular.
Schreibe einen Kommentar