KMU-Fonds 2021: EU-Zuschuss für die Markenanmeldung

Für kleine und mittlere Unternehmen gibt es erstmals einen EU-Zuschuss: Die Europäische Kommission und das Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) haben für 2021 einen Förderfonds aufgelegt, der Unternehmen beim Schutz ihres geistigen Eigentums finanziell unterstützt. Der sogenannte „Ideas Powered for Business SME Fund“, auf Deutsch meist KMU-Fonds genannt, erstattet einen Teil der Gebühren für Marken- und Designanmeldungen. Das erste Antragsfenster hat am 11. Januar 2021 geöffnet.

Was wird gefördert?

Der Fonds arbeitet mit Gutscheinen. Für Markeninhaber besonders interessant ist die Erstattung von 50 % der Grundgebühr für nationale, regionale oder EU-weite Marken- und Designanmeldungen. Gefördert werden können also zum Beispiel deutsche Markenanmeldungen beim DPMA ebenso wie Unionsmarkenanmeldungen beim EUIPO. Pro Unternehmen ist die Förderung auf insgesamt 1.500 Euro begrenzt.

Daneben sieht der Fonds einen Gutschein für einen sogenannten IP-Scan vor: eine Vorab-Analyse, welche Schutzrechte für ein Unternehmen sinnvoll sind. Hier werden 75 % der Kosten erstattet. Der IP-Scan wird allerdings nicht in allen Mitgliedstaaten angeboten. Ob er in Ihrem Land verfügbar ist, sollten Sie vor dem Antrag prüfen.

Wer kann einen Antrag stellen?

Antragsberechtigt sind Unternehmen mit Sitz in der EU, die die offizielle EU-Definition eines kleinen oder mittleren Unternehmens erfüllen. Entscheidend sind dabei vor allem Mitarbeiterzahl und Umsatz bzw. Bilanzsumme. Auch Gründer und Einzelunternehmer können grundsätzlich profitieren, wenn sie ein Unternehmen im Sinne der Definition betreiben.

Die Antragsfenster 2021

Anträge können nicht jederzeit gestellt werden, sondern nur in festgelegten Zeiträumen:

  • 11. bis 31. Januar 2021
  • 1. bis 31. März 2021
  • 1. bis 31. Mai 2021
  • 1. bis 31. Juli 2021
  • 1. bis 30. September 2021

Die Mittel sind begrenzt und werden nach Eingang vergeben. Es lohnt sich also, früh dran zu sein.

So läuft das Verfahren ab

  1. Antrag auf den Gutschein: Zunächst beantragen Sie online beim EUIPO einen Gutschein. Die Markenanmeldung darf erst nach der Bewilligung des Gutscheins eingereicht werden. Anmeldungen, die schon vorher eingereicht wurden, werden nicht gefördert.
  2. Anmeldung einreichen: Nach der Bewilligung melden Sie Ihre Marke beim gewünschten Amt an und zahlen die Gebühren zunächst selbst.
  3. Erstattung beantragen: Anschließend beantragen Sie mit den Nachweisen die Erstattung des förderfähigen Anteils.

Beachten Sie: Gefördert werden die amtlichen Gebühren, nicht die Kosten für anwaltliche Beratung oder Recherchen.

Unsere Empfehlung: Förderung klug nutzen

Ein Zuschuss ist ein guter Anlass, das Thema Markenschutz endlich anzugehen. Er ersetzt aber nicht die Vorbereitung. Gerade weil die Förderung nur die Anmeldegebühren abdeckt, sollten Sie die gesparten Mittel in die Qualität der Anmeldung investieren:

  • Recherche vorab: Eine Marke, die an einem Widerspruch scheitert, ist auch mit Zuschuss verlorenes Geld. Wie Sie Kollisionen vorab erkennen, erklärt unser Beitrag zur Markenrecherche vor der Anmeldung.
  • Das richtige Verzeichnis: Welche Klassen Sie benötigen, sollte vor der Anmeldung feststehen, denn nachträglich lässt sich das Verzeichnis nicht erweitern. Tipps dazu finden Sie im Beitrag zur Klassenwahl.
  • Das richtige Territorium: Seit dem 1. Januar 2021 umfasst eine Unionsmarke das Vereinigte Königreich nicht mehr. Wer dort aktiv ist, braucht zusätzlich eine britische Marke. Hintergründe dazu im Beitrag zum Brexit und Marken.

Wenn Sie den Zuschuss nutzen möchten, prüfen wir Ihre Marke vorab und übernehmen die Anmeldung beim DPMA oder EUIPO. Am schnellsten geht es über das Kontaktformular oder einen gebuchten Beratungstermin.

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